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8.5.2026:
Kein Verlust der Parteistellung nach § 42 AVG desjenigen, gegenüber dem ein Zwangsrecht begründet werden sollRo 2025/07/0006 vom 22. April 2026 Medienmitteilungen
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8.5.2026:
Beamtendienstrecht: Gebührt vollharmonisierten Beamten beim Übertritt in den Ruhestand eine Abfertigung?Ro 2023/12/0086 vom 30. März 2026 Medienmitteilungen
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8.5.2026:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Mai 2026
Inhalt
8.5.2026 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Mai 2026
Der Herr Bundespräsident hat Frau Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes Mag.a Astrid Merl und Herrn Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Georg Lukasser mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2026 zur Senatspräsidentin und Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Mag.a Astrid Merl absolvierte ihr Gerichtsjahr in Graz und war nach einigen Berufsjahren in der Privatwirtschaft und in der Wirtschaftskammer Steiermark dreizehn Jahre im (nunmehrigen) Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft mit dem Schwerpunkt Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Im Rahmen dessen war sie Mitglied der Geschäftsführung des Umweltsenates und verfasste diverse Publikationen zum Themenbereich Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie war auch als Gastvortragende an der Universität für Bodenkultur für den Bereich Umweltrecht tätig. Im Mai 2008 trat Frau Mag.a Merl in den Verwaltungsgerichtshof ein und widmete sich zunächst dem Aufenthalts- und Niederlassungsrecht, anschließend dem Bau- und Raumordnungsrecht sowie dem Straßenrecht. In ihrer neuen Funktion wird sie weiterhin mit dem Bau- und Raumordnungsrecht sowie dem Straßenrecht betraut sein.
Dr. Georg Lukasser war zunächst von 1992 bis 1995 (mit Unterbrechungen) Assistent am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Im Jahr 1995 wurde er zum Richteramtsanwärter im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien ernannt. Ab 1997 war er als Zivilrichter an verschiedenen Gerichten im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien tätig (1997 bis 2001 Bezirksgericht Liesing mit einer Dienstzuteilung von 1999 bis 2001 im Bundesministerium für Justiz, Sektion I, 2001 bis 2003 Bezirksgericht für Handelssachen Wien, 2003 bis 2007 Handelsgericht Wien, Jänner bis April 2008 Oberlandesgericht Wien). Am 1. Mai 2008 wurde er zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Er war u.a. im Forstrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Abfallwirtschaftsrecht, Apothekenrecht und Sozialhilferecht tätig. Er wird in seiner neuen Funktion mit dem Vorsitz in u.a. mit Angelegenheiten des Forstrechts, Naturschutzrechts, der Gewerbeordnung und des Datenschutzes befassten Senaten betraut sein
Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2026 hat der Herr Bundespräsident Herrn Mag. Martin Werner und Herrn Dr. Michael Kalteis zu Hofräten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Mag. Martin Werner nahm seine Berufslaufbahn nach Absolvierung der Gerichtspraxis Ende 2007 als juristischer Mitarbeiter des Unabhängigen Bundesasylsenats und nachfolgend des Asylgerichtshofes auf. Von 2010 bis 2016 war er verfassungsrechtlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofes und in dieser Funktion mit unterschiedlichen Rechtsgebieten des öffentlichen Rechts betraut; eine mehrmonatige Dienstzuteilung führte ihn im Jahr 2015 zum Sozialministeriumservice (Landesstelle Wien), wo er Verfahren nach dem Verbrechensopfergesetz unterstützte. Von April 2016 bis zu seiner Ernennung am Verwaltungsgerichtshof judizierte Mag. Martin Werner als Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Beschwerdesachen des Asyl- und Arbeitslosenversicherungsrechts. Zudem nahm er seit April 2024 als vom Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes für die „Koordination Fremdenwesen und Asyl“ beauftragter Richter Aufgaben im Rahmen der Justizverwaltung wahr.
Dr. Michael Kalteis war ab Dezember 2009 als Universitätsassistent prae-doc am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht (IOER) an der Wirtschaftsuniversität Wien tätig (Dissertation im Bereich des Datenschutzrechts). Von Jänner 2014 bis Oktober 2016 war er als verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof mit unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Rechtsgebieten befasst. Ab Oktober 2016 war er sodann als Prokuraturanwaltsanwärter bei der Finanzprokuratur, im Fachbereich Arbeits- und Sozialrecht, tätig und hierbei ua. für die Bereiche Beamten-/Vertragsbedienstetenrecht, Haftpflichtrecht und Sozialrecht zuständig. Von Juli 2018 bis zu seiner Ernennung am Verwaltungsgerichtshof war Dr. Michael Kalteis Richter am Verwaltungsgericht Wien, wo er insbesondere im Staatsbürgerschaftsrecht, im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht, sowie in unterschiedlichen Bereichen des Verwaltungsstrafrechts judizierte und auch mehrere Jahre als Mitglied des Geschäftsverteilungsausschusses tätig war.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Dr. Nikolaus Bachler
Telefon: (01) 531 11 - 252
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.