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8.5.2026:
Kein Verlust der Parteistellung nach § 42 AVG desjenigen, gegenüber dem ein Zwangsrecht begründet werden sollRo 2025/07/0006 vom 22. April 2026 Medienmitteilungen
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8.5.2026:
Beamtendienstrecht: Gebührt vollharmonisierten Beamten beim Übertritt in den Ruhestand eine Abfertigung?Ro 2023/12/0086 vom 30. März 2026 Medienmitteilungen
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8.5.2026:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Mai 2026
Inhalt
Anfrage an die Medienstelle
Medienkontakte werden von der Medienstelle wahrgenommen.
Die Medienstelle kann per E-Mail unter medien@vwgh.gv.at bzw. über die untenstehende Kontaktmöglichkeit oder telefonisch unter folgenden Nummern erreicht werden:
- Senatspräsident des VwGH Dr. Nikolaus BACHLER (Leiter der Medienstelle; +43 1 531 11-252)
- Hofrat des VwGH Dr. Peter CHVOSTA (erster Stellvertreter und Bereichssprecher für asyl- und fremdenrechtliche Angelegenheiten; +43 1 531 11-260)
- Hofrat des VwGH Dr. Franz Philipp SUTTER (zweiter Stellvertreter und Bereichssprecher für finanzrechtliche Angelegenheiten; +43 1 531 11-298)
Formular zur Anfrage an die Medienstelle
Hinweis: Eingaben
zu Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof können über diese Schnittstelle und per
E-Mail nicht eingebracht werden.