Navigation
-
13.04.2021:
Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-VO: Ist auch eine Unterbringung als "Inhaftierung" zu verstehen?Ro 2020/21/0008 (EU 2021/0001) vom 25. März 2021 Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
-
06.04.2021:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. April 2021 -
12.03.2021:
Betriebsbeschränkungen nach den COVID-19-Maßnahmenverordnungen begründen keinen Ersatzanspruch nach dem Epidemiegesetz 1950Ra 2021/03/0018 vom 24. Februar 2021
Medienmitteilungen

Inhalt
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber:
Verwaltungsgerichtshof
Anschrift:
Verwaltungsgerichtshof
Judenplatz 11
1010 Wien
Tel.: (01) 531 11-0
Design:
buero bauer Gesellschaft für Orientierung und Identität mbH
in der Alpenmilchzentrale
Weyringergasse 36/1
1040 Wien
Web: www.buerobauer.com
Technische Betreuung:
Bundesrechenzentrum GmbH
Hintere Zollamtsstraße 4
1033 Wien
Web: www.brz.gv.at
Grundlegende Richtung:
Es werden Aufgaben und Organisation des Gerichtshofes erläutert und das Verfahren kurzgefasst dargestellt. Weiters stehen Medienmitteilungen, ausgewählte Entscheidungen und Vorabentscheidungsanträge an den EuGH sowie Anfechtungsanträge an den VfGH zur Verfügung.
Haftungsausschluss:
Verweise ("Hyperlinks") zu anderen Websites und zu Dokumenten, die nicht vom Verwaltungsgerichtshof selbst stammen, wurden sorgfältig ausgewählt. Deren Inhalt liegt aber nicht im Einflussbereich des Verwaltungsgerichtshofs.
Nutzungsrechte für Fotos:
Der Verwaltungsgerichtshof hat alle Nutzungsrechte jedenfalls von den Urheberinnen und Urhebern der mit „Bundespressedienst/Name der Fotografin bzw. des Fotografen“ oder mit „VwGH/Name der Fotografin bzw. des Fotografen“ gekennzeichneten Fotos sowie der mit „VwGH/Datum“ gekennzeichneten Ton- und Filmaufnahmen erworben. Ausschließlich die mit diesen Copyrightvermerken versehenen Foto-, Ton- und Filmaufnahmen dürfen honorarfrei – mit Angabe des Copyrights – genutzt werden, sofern die Nutzung nicht für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, erfolgt. Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation dieser Foto-, Ton- und Filmaufnahmen, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig; ebenso unzulässig ist die Wiedergabe in einem sinnentstellenden Zusammenhang. Im Übrigen sind die urheberrechtlichen Vorschriften zu beachten.