Inhalt
Internationale Beziehungen
Der Verwaltungsgerichtshof steht im fachlichen Austausch mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und obersten Verwaltungsgerichten in Europa und weltweit.
Er ist Mitglied von internationalen und europäischen Vereinigungen bzw. Netzwerken:
1. Internationale Vereinigung der obersten Verwaltungsgerichte - AIHJA/IASAJ
Die ASSOCIATION INTERNATIONALE DES HAUTES JURIDICTIONS ADMINISTRATIVES/ INTERNATIONAL ASSOCIATION OF SUPREME ADMINISTRATIVE JURISDICTIONS (AIHJA/IASAJ) ist eine weltweite Vereinigung der obersten Verwaltungsgerichte.
Gegründet im Jahr 1983 in Paris ist sie organisatorisch beim französischen Staatsrat (Conseil d'État) eingerichtet und umfasst derzeit 66 oberste Verwaltungsgerichte aus verschiedenen Staaten weltweit.
Ziel ist der Meinungs- und Erfahrungsaustausch unter den obersten Verwaltungsgerichten über vergleichbare Rechtsfragen des Verwaltungsrechts und über die Organisation und Funktionsweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Vereinigung veranstaltet in regelmäßigen Abständen Fachkonferenzen, deren Ergebnisse auch publiziert werden, sowie einen Richteraustausch, an dem auch der Verwaltungsgerichtshof teilnimmt.
Näheren Informationen sind auf http://www.aihja.org/ abrufbar.
2. Europäische Vereinigung der obersten Verwaltungsgerichte - ACA-Europe
Die ASSOCIATION DES CONSEILS D'ETAT ET DES JURIDICTIONS ADMINISTRATIVES SUPREMES DE L'UNION EUROPEENNE/ ASSOCIATION OF THE COUNCILS OF STATE AND SUPREME ADMINISTRATIVE JURISDICTIONS OF THE EUROPEAN UNION (ACA - EUROPE)
ist eine europäische Vereinigung aller Höchstgerichte und Staatsräte, die verwaltungsgerichtliche Funktionen in der Europäischen Union (EU) ausüben, sowie des EuGH. Einige Nicht-EU-Mitglieder genießen in der Vereinigung Gast- bzw. Beobachterstatus.
Das Generalsekretariat von ACA-Europe wird beim belgischen Staatsrat (Conseil d'État/Raad van State) unterhalten. Die Präsidentschaft von ACA-Europe wechselt turnusmäßig zwischen den Mitgliedstaaten.
Der Zweck der Vereinigung besteht darin, den Dialog zwischen den Mitgliedern zu fördern. Der Austausch von Meinungen und Erfahrungen zu Fragen der Rechtsprechung, Organisation und Arbeitsweise der Mitglieder bei der Ausübung ihrer richterlichen und/oder beratenden Funktionen, insbesondere im Hinblick auf das Recht der Europäischen Union, soll unterstützt werden.
Fachfragen des Europarechts werden sowohl schriftlich als auch mündlich bei verschiedenen Tagungen diskutiert.Darüber hinaus ermöglicht ACA-Europe jährlich Richterinnen und Richtern die Verwaltungsgerichtsbarkeit anderer Mitgliedstaaten im Rahmen eines Austauschprogramms kennenzulernen. Auch an diesem Austauschprogramm nimmt der Verwaltungsgerichtshof teil.
Nähere Informationen sind auf http://www.aca-europe.eu/ abrufbar.
3. Justizielles Netzwerk der Europäischen Union - JNEU
Der Verwaltungsgerichtshof ist Mitglied des im Jahr 2017 gegründeten Justiziellen Netzwerks der Europäischen Union (RÉSEAU JUDICIAIRE DE L’UNION EUROPÉENNE/JUDICIAL NETWORK OF THE EUROPEAN UNION - RJUE/JNEU).
Eingerichtet beim EuGH, kann über das Netzwerk – neben dem formellen Dialog über Vorabentscheidungsverfahren – ein ständiger, informeller Dialog zwischen den obersten Gerichten in Europa stattfinden. Der EuGH nutzt das JNEU, um die Mitglieder über Leitentscheidungen zu informieren. Darüber hinaus bietet er einen monatlichen Newsletter an, der Informationen zu anstehenden Urteilen, Schlussanträgen und mündlichen Verhandlungen enthält. Darüber hinaus können die Mitglieder des Netzwerks im Rahmen eines online-Forums auch direkt bei anderen Mitgliedern anfragen, ob und in welcher Form sie mit vergleichbaren Rechtsfragen (mit unionsrechtlichem Bezug), die sich bei ihnen stellen, bereits konfrontiert waren.
Nähere Informationen sind auf https://curia.europa.eu abrufbar.
4. Europäisches Netzwerk der obersten Gerichte - SCN/RCS
©ECHR-CEDH
Das Europäische Netzwerk der obersten Gerichte - Superior Courts Network (SCN) bzw. Réseau des cours supérieures (RCS) wird seit dem Jahr 2015 beim EGMR unterhalten. Es dient dem Austausch zwischen den europäischen obersten Gerichten und dem EGMR. Gegenstand des Austauschs sind Rechtsfragen zur Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention sowohl in der Rechtsprechung des EGMR als auch in der Judikatur der obersten Gerichte in den Mitgliedstaaten.
Nähere Informationen sind auf https://www.echr.coe.int/superior-courts-network abrufbar.