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Information

Nähere Informationen über die Organisation und die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofes können Sie auch der Informationsbroschüre entnehmen, die hier zum Download bereitsteht.

Aktuelle Fotos zur Böhmischen Hofkanzlei finden Sie hier:

Gebäude

Seit 1936 befindet sich der Verwaltungsgerichtshof im Palais der früheren Böhmischen Hofkanzlei am Judenplatz 11 in 1010 Wien.

Bis 2012 teilte sich der Verwaltungsgerichtshof diese Räumlichkeiten mit dem Verfassungsgerichtshof und verfügte daneben über einen Standort in der Jordangasse. Nach längeren Renovierungsarbeiten beschränkt sich der Amtssitz des Verwaltungsgerichtshofes seit 2013 auf das Palais am Judenplatz 11.

Böhmische Hofkanzlei, um 1709 JOHANN BERNHARD FISCHER von ERLACH, "Faciata der Böhmb. Cantzley in der Wiblinger Straßen" um 1709 (Bild: National- und Universitätsbibliothek Zagreb) Bild vergrößern

Das Gebäude wurde von Johann Bernhard Fischer von Erlach entworfen. Der Ostteil wurde 1714 fertiggestellt. 1751-1754 wurde der Bau durch Matthias Gerl nach Westen hin symmetrisch verdoppelt, das Innere wiederholt umgestaltet. Es erfolgten weitere Umbauten, unter anderem durch Emil Ritter von Förster. Während des Zweiten Weltkrieges erlitt das Gebäude schwere Schäden. Unter der Leitung von Erich Boltenstern wurden bis 1970 Wiederaufbau- und Umbauarbeiten vorgenommen, insbesondere erfolgten der Einbau der Fußgängerpassage auf der Wipplingerstraße und die Gestaltung der heutigen Bibliothek.  

Das Palais war ursprünglich Amtssitz der Böhmischen Hofkanzlei, die 1749 mit der Österreichischen Hofkanzlei organisatorisch vereint wurde. Diese Behörde, die für die innere Verwaltung, zeitweise auch für die Finanzverwaltung der böhmischen und österreichischen Länder zuständig war, trug verschiedene Bezeichnungen (Directorium in publicis et cameralibus, Böhmisch-Österreichische Hofkanzlei u.a.). 1848 wurde sie in das Innenministerium umgewandelt; dieses blieb bis 1923 im Palais. 1761-1782 und 1797-1840 befand sich hier auch die Oberste Justizstelle, die Vorläuferin des Obersten Gerichtshofes.