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Elektronische Einbringung

Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen können auch elektronisch beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.

Soweit Schriftsätze direkt beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen sind, stehen folgende Möglichkeiten der elektronischen Einbringung zur Verfügung:

  • Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
  • Elektronische Zustelldienste
  • Elektronische Formblätter
  • Telefax

E-Mail ist hingegen keine zulässige Form der elektronischen Einbringung. 

Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sind - nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten - dazu verpflichtet, am ERV teilzunehmen. Bringen sie Schriftsätze nicht im ERV ein, haben sie zu bescheinigen, dass die technischen Möglichkeiten zur Teilnahme nicht vorliegen. 

Hinweis: Revisionen und Fristsetzungsanträge sind bei jenem Verwaltungsgericht einzubringen, dessen Entscheidung angefochten wird bzw. das mit seiner Entscheidung säumig ist.

Elektronische Formblätter:

Rechtsgrundlagen:

Nähere Informationen und Downloads zum ERV:

VwGH-ERV-Schema Version 1.22 vom 17.04.2015 

Die aktuelle (produktive) Schnittstellenspezifikation kann unter den Kundmachungen der Justiz / Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) abgerufen werden.

Weitere Vorabinformationen können der Ediktsdatei der Justiz entnommen werden.