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08.03.2024:
Unterliegen parlamentarische Untersuchungsausschüsse der DSGVO?Ro 2021/04/0006 (EU 2021/0009) vom 14. Dezember 2021, C-33/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
01.03.2024:
Ausschreibung richterlicher Planstellen am Verwaltungsgerichtshof -
29.02.2024:
StatusRL: Kann Asyl im Folgeverfahren verweigert werden, wenn der Antragsteller lediglich subjektive Nachfluchtgründe geltend macht?Ro 2020/01/0023 (EU 2022/0001) vom 16. März 2022, C-222/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
Elektronische Einbringung
Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen können auch elektronisch beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.
Soweit Schriftsätze direkt beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen sind, stehen folgende Möglichkeiten der elektronischen Einbringung zur Verfügung:
- Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
- Elektronische Zustelldienste
- Elektronische Formblätter
- Telefax
E-Mail ist hingegen keine zulässige Form der elektronischen Einbringung.
Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sind - nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten - dazu verpflichtet, am ERV teilzunehmen. Bringen sie Schriftsätze nicht im ERV ein, haben sie zu bescheinigen, dass die technischen Möglichkeiten zur Teilnahme nicht vorliegen.
Hinweis: Revisionen und Fristsetzungsanträge sind bei jenem Verwaltungsgericht einzubringen, dessen Entscheidung angefochten wird bzw. das mit seiner Entscheidung säumig ist.
Elektronische Formblätter:
- Verfahrenshilfe
beim Verwaltungsgerichtshof - Antrag auf Bewilligung für die Einbringung einer
außerordentlichen Revision / eines Fristsetzungsantrags
- Formular für elektronische Eingaben
Rechtsgrundlagen:
- VwGH-elektronischer-Verkehr-Verordnung, BGBl. II Nr. 360/2014
- 4. Unterabschnitt des II. Abschnittes des Verwaltungsgerichtshofgesetzes (VwGG), BGBl. Nr. 10/1985
Nähere Informationen und Downloads zum ERV:
VwGH-ERV-Schema Version 1.22 vom 17.04.2015
Die aktuelle (produktive) Schnittstellenspezifikation kann unter den Kundmachungen der Justiz / Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) abgerufen werden.
Weitere Vorabinformationen können der Ediktsdatei der Justiz entnommen werden.