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03.08.2023:
Wurde mit der 2. Dienstrechts-Novelle die Altersdiskriminierung von vor 1955 geborenen Beamten betreffend die Ruhegenussbemessung beseitigt?Ra 2020/12/0049 (EU 2021/0008) vom 11. Oktober 2021, C-681/21
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
31.07.2023:
Europäisches Schnellwarnsystem RAPEX: Besteht für Wirtschaftsakteure ein Recht auf Vervollständigung einer RAPEX-Meldung und welche Behörde ist bzw. wäre dafür zuständig?Ro 2021/01/0014 (EU 2021/0004) vom 29. September 2021, C-626/21
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
31.07.2023:
Ausschreibung richterlicher Planstellen am Verwaltungsgerichtshof

Inhalt
Elektronische Einbringung
Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen können auch elektronisch beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.
Soweit Schriftsätze direkt beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen sind, stehen folgende Möglichkeiten der elektronischen Einbringung zur Verfügung:
- Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
- Elektronische Zustelldienste
- Elektronische Formblätter
- Telefax
E-Mail ist hingegen keine zulässige Form der elektronischen Einbringung.
Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sind - nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten - dazu verpflichtet, am ERV teilzunehmen. Bringen sie Schriftsätze nicht im ERV ein, haben sie zu bescheinigen, dass die technischen Möglichkeiten zur Teilnahme nicht vorliegen.
Hinweis: Revisionen und Fristsetzungsanträge sind bei jenem Verwaltungsgericht einzubringen, dessen Entscheidung angefochten wird bzw. das mit seiner Entscheidung säumig ist.
Elektronische Formblätter:
- Verfahrenshilfe beim Verwaltungsgerichtshof - Antrag auf Bewilligung für die Einbringung einer außerordentlichen Revision
- Formular für elektronische Eingaben
Rechtsgrundlagen:
- VwGH-elektronischer-Verkehr-Verordnung, BGBl. II Nr. 360/2014
- 4. Unterabschnitt des II. Abschnittes des Verwaltungsgerichtshofgesetzes (VwGG), BGBl. Nr. 10/1985
Nähere Informationen und Downloads zum ERV:
VwGH-ERV-Schema Version 1.22 vom 17.04.2015
Die aktuelle (produktive) Schnittstellenspezifikation kann unter den Kundmachungen der Justiz / Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) abgerufen werden.
Weitere Vorabinformationen können der Ediktsdatei der Justiz entnommen werden.