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Anfechtungsanträge an den VfGH
Tauchen beim Verwaltungsgerichtshof während eines Verfahrens Bedenken auf, dass ein von ihm anzuwendendes Gesetz verfassungswidrig bzw. eine von ihm anzuwendende Verordnung (z.B. ein Flächenwidmungsplan) oder Kundmachung einer Wiederverlautbarung oder eines Staatsvertrages gesetzeswidrig ist, unterbricht er das Verfahren und beschließt, die betroffenen Bestimmungen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Auf dieser Seite können die Anfechtungsanträge des Verwaltungsgerichtshofes eingesehen werden, über die der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden hat.