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02.09.2024:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. September 2024 -
5.8.2024:
Schwarze Sulm: Zur Auslegung eines Bescheidspruches im Rahmen eines wasserrechtlichen Änderungsverfahrens im Falle eines integrierenden Ausspruches, der vidierte Pläne zu einem Teil des Spruches machtRa 2023/07/0112 bis 0114 vom 4. Juli 2024
Medienmitteilungen -
1.7.2024:
DSGVO: Fragen zur Regelung des parallelen Rechtsschutzes in Art. 77 und Art. 79 DSGVORa 2021/04/0009, Ra 2021/04/0107 (EU 2024/0001 bis 0002) vom 17. Mai 2024 Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
04.07.2018 : Neuernennung am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Juli 2018
Ronald Faber, bisher Abteilungsleiter und stellvertretender Sektionschef im Verfassungsdienst, wurde zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt
Der Herr Bundespräsident hat mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2018 Herrn Dr. Ronald Faber, LL.M. zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Ronald Faber, LL.M. war am Beginn seiner beruflichen Tätigkeit Studienassistent am Institut für Rechtsgeschichte, später Vertragsassistent am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, und auch in der Historikerkommission der Republik Österreich und im Österreich-Konvent tätig. Nach seinem Einsatz als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtshofes bzw. des Verfassungsgerichtshofes wechselte Dr. Faber, LL.M. in den Verfassungsdienst im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, wo er zuletzt die Abteilung für Internationale Angelegenheiten und andere Verwaltungsangelegenheiten leitete und seit Mai 2016 auch die Position des stellvertretenden Sektionschefs innehatte. Das neue Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes hat sich auch als Vortragender und Verfasser einschlägiger Fachpublikationen, vor allem zu verfassungsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rechtsfragen, einen Namen gemacht.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.