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Emerich Coreth – der Präsident des Wiederaufbaus
Emerich Graf Coreth von Corado und Starkenberg wird am 3. November 1881 als Sohn einer alten Tiroler Adelsfamilie in Wien geboren. Er studiert an der Universität Wien, promoviert an der Universität Innsbruck zum Dr. iur. und beginnt 1906 eine klassische österreichische Beamtenlaufbahn bei der Statthalterei in Innsbruck, die ihn im weiteren Verlauf nach Lienz, Meran, Riva, Rovereto und Bozen führt. Nach seiner Tätigkeit im k.k. Innenministerium beginnt er im mittlerweile republikanischen Staatsdienst in der Verwaltungsreformabteilung im Bundeskanzleramt, die von Egbert Mannlicher geleitet wird. Er wirkt gemeinsam mit Mannlicher an Entwürfen zum B-VG 1920 und später an den B-VG-Novellen 1925 und 1929 mit. Bei der Schaffung des B-VG noch im Schatten von Hans Kelsen, tritt Coreth als Koautor der Verwaltungsverfahrensgesetze 1925 in eine breitere juristische Öffentlichkeit. Er wird gemeinsam mit Mannlicher vor allem durch den Kommentar „Gesetze zur Vereinfachung der Verwaltung“ (1926), in späteren Auflagen „Das Verwaltungsverfahren“ bekannt. Nachdem Mannlicher 1930 als Senatspräsident in den Verwaltungsgerichtshof berufen wird, folgt ihm Coreth als Leiter der Verwaltungsreformabteilung nach - wird aber bereits am 22. Mai 1931 zum Rat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
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Im Zuge der Schaffung des Bundesgerichtshofes wird Coreth am 15. Juli 1934 auch in diesem zum Rat ernannt, per 1. Jänner 1936 avanciert er zum Senatspräsidenten.
Am 31. Mai 1938 wird er vom Reichsstatthalter in Österreich in den dauernden Ruhestand versetzt, per 28. Februar 1939 wird mit Blick auf seine „politische Unzuverlässigkeit“ seine Pension um ein Viertel gekürzt. Mannlicher, der im März 1938 reaktiviert worden war und nun den „Verwaltungsgerichtshof Wien“ bzw. ab 1941 die Außensenate Wien des Reichsverwaltungsgerichts Berlin leitet, setzt sich bei den NS-Behörden vergeblich für Coreth und gegen dessen Pensionskürzung ein, um zumindest seine finanzielle Situation zu erleichtern.
Am 30. Mai 1945 betraut Staatskanzler Karl Renner den bereits schwer kranken Coreth „mit den Vorarbeiten zur Errichtung des Verwaltungsgerichtshofes in Wien“. Dieser verfasst für die provisorische Nationalversammlung den Entwurf für das Verwaltungsgerichtshofgesetz VwGG 1945 (StGBl. 208/1945), jene Rechtsgrundlage, die – dreimal (zuletzt 1984) wiederverlautbart – trotz mancher Änderungen im organisatorischen Kern bis heute die Tätigkeit des VwGH regelt. Im Dezember 1945 wird Coreth zum Präsidenten des Gerichtshofes in der zweiten Republik ernannt.
Welche Mammutaufgabe er sich da aufgeladen hatte, erhellt ein Brief Präsident Coreths an das Ministerium für Wiederaufbau im Winter 1945/1946: der Zustand des Gebäudes am Judenplatz 11 ist seit einem Bombentreffer im September 1944 derart desaströs, dass das Arbeiten im Gebäude durch Kälte und Nässe kaum möglich sei und ersucht dringlichst um möglichst rasche Durchführung der allernotwendigsten Sanierungsmaßnahmen (ua Reparatur der beschädigten Dächer, Fenster und Türen).
Coreth erliegt seiner schweren Krebserkrankung im Amt am 24. Juni 1947.