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24.07.2019 Verwaltungsgerichtshof veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018

PDF-Dokument (Volltext des Tätigkeitsberichtes)

Anstieg der neu angefallenen Verfahren bei weiterer Steigerung der Erledigungen im Jahr 2018

Im Jahr 2018 sind etwa 7.900 neue Rechtssachen beim Verwaltungsgerichtshof angefallen; aus den früheren Jahren sind ca. 2.800 Verfahren offen gewesen. Fast 8.000 Verfahren konnten abgeschlossen werden. Das ist gegenüber 2017 (ca. 6.600) eine Steigerung von 21%. Die Anzahl der zum Jahresende 2018 offenen Fälle ist mit 2.700 gegenüber dem Vorjahr um etwa 4% gefallen. Somit konnten trotz des weiteren Anstiegs der neu angefallenen Verfahren die Erledigungszahlen noch gesteigert werden, sodass diese die Anfallszahlen wieder (wenn auch nur geringfügig) überstiegen. Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2018 abgeschlossenen Verfahren konnte mit 4,1 Monaten weiter verringert werden.

Die weitere Steigerung des Anfalls ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verfahren in Asylangelegenheiten zurückzuführen; in diesem Bereich sind 2018 über 2.900 Verfahren neu angefallen, das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um ca. 27%. Der Anstieg des Neuanfalls an Asylsachen ist noch immer durch die hohe Zahl von Anträgen auf internationalen Schutz bedingt, die ab 2015 in Österreich gestellt wurden; die personelle Aufstockung sowohl des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wie auch des Bundesverwaltungsgerichtes hat in weiterer Folge zu einem Anstieg der Erledigungszahlen durch diese Instanzen und damit konsequenter Weise auch der Anfallszahlen beim Verwaltungsgerichtshof geführt.

Ein weiterer Bereich mit sehr hohen Anfallszahlen war das Glücksspielrecht, in dem 2018 ca. 500 neue Verfahren anfielen.

Ab Mitte 2018 standen dem Verwaltungsgerichtshof eine zusätzliche Richterplanstelle sowie zwei Stellen juristischer Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel sind allerdings nach der derzeitigen Budgetplanung nur bis Ende 2019 vorgesehen. Die Personalaufstockung beim Verwaltungsgerichtshof ist daher – im Vergleich zu den unteren Instanzen – wesentlich geringer ausgefallen.

Ziel der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bezug auf den Verwaltungsgerichtshof war insbesondere eine Entlastung des Höchstgerichtes sowie eine Verfahrensbeschleunigung. Diese Ziele konnten 2018 – auch infolge einer (moderaten) Aufstockung des Personalstandes des Verwaltungsgerichtshofes – wieder erreicht werden. Die positiven Erfahrungen mit dem durch die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform geschaffenen neuen System der Verwaltungsgerichtsbarkeit konnten 2018 trotz eines weiteren Anstiegs der Anfallszahlen wieder fortgesetzt werden.

Der Verwaltungsgerichtshof hat in den vergangenen Jahren und insbesondere im Jahr 2018 gezeigt, dass er seine Aufgaben im Rechtsschutzsystem mit einer ausreichenden Ausstattung auf qualitativ höchstem Niveau und in zügiger Weise erfüllen kann. Die Verantwortung dafür, dass er seine Aufgaben auch weiterhin in dieser Weise erfüllen kann, liegt bei den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, die die dafür erforderliche Ausstattung bereitstellen müssen. Der Verwaltungsgerichtshof richtet daher neuerlich den dringenden Appell an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, ihm ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit er seine rechtsstaatliche Aufgabe auch weiterhin erfüllen kann.

Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Hofrat Mag. Dr. Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at

Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.