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02.09.2024:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. September 2024 -
5.8.2024:
Schwarze Sulm: Zur Auslegung eines Bescheidspruches im Rahmen eines wasserrechtlichen Änderungsverfahrens im Falle eines integrierenden Ausspruches, der vidierte Pläne zu einem Teil des Spruches machtRa 2023/07/0112 bis 0114 vom 4. Juli 2024
Medienmitteilungen -
1.7.2024:
DSGVO: Fragen zur Regelung des parallelen Rechtsschutzes in Art. 77 und Art. 79 DSGVORa 2021/04/0009, Ra 2021/04/0107 (EU 2024/0001 bis 0002) vom 17. Mai 2024 Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
28.12.2015 : Ernennung von Hofrat des VwGH Dr. Kurt Robl zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 14. Dezember 2015 Herrn Hofrat des VwGH Dr. Kurt Robl mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2016 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Kurt Robl kommt ursprünglich aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wurde im März 1995 zum Hofrat des VwGH ernannt und hat sich in den mehr als zwanzig Jahren seiner Tätigkeit am Höchstgericht vor allem als Spezialist für Fremdenrecht profiliert. Er wird in seiner neuen Funktion als Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes voraussichtlich die Leitung eines Asyl- und eines Fremdenrechtssenats übernehmen.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.