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23.04.2025:
Ausbau der A 22 Donauuferautobahn: Die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes ist keine Immission im Sinne des UVP-G 2000Ro 2024/06/0026 vom 19. März 2025 Medienmitteilungen
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9.4.2025:
DSGVO: Handelt es sich bei Beschwerden nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO um „Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO, falls ja, unter welchen Voraussetzungen kann die Datenschutzbehörde die Bearbeitung von Beschwerden als „exzessive Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO verweigern?Ra 2023/04/0002 (EU 2023/0004) vom 27. Juni 2023, C-416/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
27.3.2025:
StVO: Hebt ein Kreisverkehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf?Ra 2024/02/0106 vom 6. März 2025 Medienmitteilungen
Inhalt

31.07.2020 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. August 2020
Der Herr Bundespräsident hat Herrn Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Peter Strohmayer mit Wirksamkeit vom 1. August 2020 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Peter Strohmayer absolvierte zunächst die Ausbildung zum Rechtsanwalt und wechselte in der Folge in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit am Arbeits- und Sozialgericht Wien wurde er zum Richter des Oberlandesgerichtes Wien ernannt. Im Jänner 1999 erfolgte die Ernennung zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes. Seine Expertise im Sozialrecht brachte er auch am Verwaltungsgerichtshof ein, wo er sich mehr als zwanzig Jahre im Sozialversicherungssenat profilierte. Dessen Leitung wird er in seiner neuen Funktion als Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes auch übernehmen.
Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. August 2020 hat der Herr Bundespräsident Dr. Andrei Bodis zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Andrei Bodis war von 2007 – 2010 Assistent am Institut für Finanzrecht der Universität Wien. Anschließend wechselte er ins Bundesministerium für Finanzen (BMF) in die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer, in der er zuletzt die Funktion des stellvertretenden Abteilungsleiters für den Bereich der Einkommensteuer ausgeübt hat. Anfang des Jahres 2018 wurde er zum Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Kapitalvermögen, Investmentfonds und Stiftungen und Ende des Jahres 2019 zum Fachexperten der Steuersektion im BMF bestellt. Neben seiner Tätigkeit im BMF war er als Fachvortragender und Fachautor tätig.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Mag. Dr. Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.