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Stadtsteilbahn Kahlenberg: Einzelfallprüfung nach dem UVP-G 2000 erforderlichRo 2025/03/0006 vom 12. September 2025 Medienmitteilungen
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Unterliegen „Ackerboxen“ dem Öffnungszeitengesetz?Ra 2024/11/0033 vom 11. Juni 2025 Medienmitteilungen
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Vorabentscheidungsersuchen: Ist die Körperschaftsteuerpflicht von Privatstiftungen, die Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte tätigen, unionsrechtswidrig?Ro 2024/15/0016 (EU 2025/0003) vom 24. Juni 2025 Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt

15.05.2020
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Maßnahmen am Verwaltungsgerichtshof zur weiteren Eindämmung der COVID-19 Pandemie
Zur fortgesetzten Eindämmung der COVID-19 Pandemie wird im Sinne der Empfehlung der Bundesregierung unter Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Verwaltungsgerichtshofes wie auch zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienstbetrieb weiterhin in größtmöglichem Umfang im Wege von Homeoffice-Arbeit besorgt. Anfragen an den Verwaltungsgerichtshof können bis auf weiteres ausschließlich auf elektronischem (office@vwgh.gv.at) oder postalischem Weg eingebracht und beantwortet bzw. telefonisch erhoben werden (sehen Sie dazu auch die auf den Seiten Kontakt und Service angeführten Kommunikationsmöglichkeiten). Die Möglichkeit zur persönlichen Übergabe von Schriftstücken im Rahmen der Amtsstunden (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) ist weiter gewährleistet.
Zu beachten ist, dass externe Personen das Amtsgebäude nur betreten dürfen, wenn diese Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS-Masken) tragen, wobei diese Schutzmasken selbst mitzubringen sind. Die Pflicht zum Tragen einer MNS-Maske gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Beim Zutritt zum Amtsgebäude ist im Bereich vor der Sicherheitsschleuse die Händedesinfektion mit den bereitgestellten Händedesinfektionsmitteln durchzuführen.