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21.7.2026:
Sowohl Vorhaben „Heumarkt Neu 2021“ als auch Vorhaben „Heumarkt Neu 2023“ UVP-pflichtigRa 2025/05/0207, Ra 2026/05/0028, Ra 2025/05/0208 bis 0238, jeweils vom 17. Juli 2026 Medienmitteilungen
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16.7.2026:
DSGVO: Unrechtmäßige Verarbeitung von „Partei-Affinitäten“ - VwGH setzt Geldbuße auf 13 Mio. Euro herab und Verfahrenskosten mit 100.000 Euro festRo 2025/04/0007 vom 24. Juni 2026 Medienmitteilungen
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10.7.2026:
ASVG: Eine bloße Vereinstätigkeit ist auch dann kein meldepflichtiges Dienstverhältnis, wenn den Vereinsmitgliedern Vorteile zugehenRa 2025/08/0048 vom 3. Juli 2026 Medienmitteilungen
Inhalt
02.01.2018 : Ernennung von Hofrat des VwGH Dr. Heinrich Zens zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 12. Dezember 2017 Herrn Hofrat des VwGH Dr. Heinrich Zens mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2018 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Heinrich Zens kommt ursprünglich aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wurde im Mai 1995 zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt und hat sich in den mehr als zwanzig Jahren seiner Tätigkeit am Höchstgericht vor allem als Spezialist für Dienst- und Besoldungsrecht profiliert. Er wird in seiner neuen Funktion als Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes die Leitung des Dienstrechts- und eines Asylrechtssenates übernehmen.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.