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16.08.2016 Verwaltungsgerichtshof veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2015

Verfahrensdauer konnte trotz Anstieg des Neuanfalls weiter reduziert werden

Rund 4.600 neue Verfahren - 16 % mehr als im Jahr 2014 - sind im Jahr 2015 beim Verwaltungsgerichtshof angefallen. Trotz dieses Anstiegs konnte der Verwaltungsgerichtshof die Zahl der zum Jahresende offenen Verfahren auf rund 2.400 Verfahren reduzieren. Insgesamt konnten 2015 fast 5.400 Verfahren abgeschlossen werden.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren konnte von 16,7 Monaten im Jahr 2013 und 10,6 Monaten im Jahr 2014 auf nur 8,9 Monate im Jahr 2015 weiter verringert werden.

Der Verwaltungsgerichtshof zieht in seinem Tätigkeitsbericht eine positive Bilanz über die Erfahrungen nach zwei Jahren mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten ist. Seit damals entscheidet der Verwaltungsgerichtshof ausschließlich über Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der neuen erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte (neun Landesverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzgericht). Aus der Sicht des Verwaltungsgerichtshofes hat sich das neue System bewährt: Der Verwaltungsgerichtshof wurde damit in die Lage versetzt, sich auf seine Rolle als Höchstgericht, dem die Entscheidung über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zukommt, zu konzentrieren. Gleichzeitig wurde das mit der Reform verfolgte Ziel der Verfahrensbeschleunigung erreicht.

Für die zweite Hälfte des laufenden Jahres rechnet der Verwaltungsgerichtshof mit einem Anstieg des Anfalls in Asylsachen, weil - aufgrund von Personalaufstockungen - höhere Erledigungszahlen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl zu erwarten sind. Zudem wird auch die jüngste Novelle zum Asylgesetz einen Anstieg von Rechtsmittelverfahren nach sich ziehen, was sich beim Verwaltungsgerichtshof in den kommenden Jahren auswirken wird.

Der Verwaltungsgerichtshof richtet in seinem Tätigkeitsbericht daher auch den dringenden Appell an die politischen Entscheidungsträger, für das Jahr 2017 und die folgenden Jahre ausreichende Budgetmittel zur Verfügung zu stellen, damit der Verwaltungsgerichtshof die ihm verfassungsrechtlich übertragenen Aufgaben auch in Zukunft angesichts steigender Anfallszahlen mit hoher Qualität und in einem angemessenen Zeitrahmen besorgen kann.


Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.