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Nähere Informationen über die Organisation und die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofes können Sie auch der Informationsbroschüre entnehmen, die hier zum Download bereitsteht.

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Wenzel Kamitz und Robert Bartsch – Richter in politisch stürmischen Zeiten

Präsident Wenzel Kamitz, Vorsitzender im Prozess zum Wörgler Freigeld, wird im Oktober 1870 in Böhmen als Sohn einer alteingesessenen sudetendeutschen Familie geboren. Nach der Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften an der deutschen Karls-Universität in Prag, beginnt er seine richterliche Laufbahn in Böhmen. 1899 ins k.k. Justizministerium berufen, wird er 1912 zum Rat des k.k. Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Ab 1923 wirkt er als Senatspräsident, von 1930 an als Zweiter Präsident (Vizepräsident). Zeitgleich fungiert er als Vorsitzender des Wiener Senates des österreichischen-tschechoslowakischen Schiedsgerichts für Altkronenverbindlichkeiten. Am 5. Oktober 1931 wird er von Bundespräsident Miklas zum (Ersten) Präsidenten angelobt.
Im Juli 1934 wird er pensioniert – zeitgleich mit der Auflösung des VwGH im Zuge der Schaffung des Bundesgerichtshofes. Er stirbt am 10. September 1954 in Wien.
Wenzel Kamitz ist Vater des nachmaligen Finanzministers und späteren Nationalbankpräsidenten Reinhard Kamitz.

Berichterstatter des Senates im Wörgler Freigeldprozess war Robert Bartsch. Im Juli 1874 in Mödling als ältester Sohn von Heinrich Bartsch, Hofrat des Obersten Gerichtshofes (OGH), geboren, maturiert er am Wiener Schottengymnasium und tritt nach dem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Wien in der Gerichtsdienst ein. Während seiner Tätigkeit am Bezirksgericht Wieden hat er ua mit dem Nachlass von Johann Strauss und dem „Kuranden“ Hugo Wolf zu tun. Er habilitiert sich im März 1905 (Gutachter Ernst Freiherr von Schwind) mit den Werken „Die Rechtsstellung der Frau als Gattin und Mutter“ (Juli 1903) und über das Ehegüterrecht des 16. Jahrhunderts (1904). Nach erfolglosen Bewerbungen an verschiedenen Universitäten wird er 1906 von Justizminister Franz Klein ins Ministerium berufen, 1917 wechselt er ins Sozialministerium. In diesen Jahren wirkt er entscheidend an den unterschiedlichsten Gesetzgebungsprozessen mit (ua Schauspielergesetz, Insolvenzreform [Konkursordnung, Abgabenordnung und Anfechtungsordnung], Jugendfürsorge, Autohaftpflichtgesetz), beschäftigt sich aber auch mit rechtshistorischen Themen (zB mit dem Fall des Räuberhauptmanns Johann Georg Grasel).

1922 wird er zum Hofrat, 1932 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Im Juli 1934 wird Bartsch als Richter vom aufgelösten VwGH in den neugegründeten Bundesgerichtshof (BGH) übernommen. Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich bleibt der BGH zunächst bestehen (er wird erst 1940 als „Verwaltungsgerichtshof in Wien“ Reichsbehörde). Die Richter werden am 17. März 1938 auf den „Führer und Reichskanzler“ vereidigt – so auch Robert Bartsch. Da vorerst kein Präsident ernannt wird, leitet Bartsch als dienstältester Senatspräsident interimistisch den Gerichtshof bis er im Juli 1939 in den Ruhestand tritt. Sein Nachfolger wird Egbert Mannlicher. Robert Bartsch wirkt bis 1945 als Universitätslehrer an der Universität Wien und der Hochschule für Welthandel. Er stirbt am 30. Mai 1955.
Sein jüngerer Bruder Heinrich, seit 1909 Richter des Obersten Gerichtshofes und 1939 zum Reichsgericht nach Leipzig berufen, wird Anfang 1940 von der Reichsjustizkammer zwangsweise pensioniert, 1945 als vorläufiger Leiter des Obersten Gerichtshofes reaktiviert und im April 1947 zum „Zweiten“ Präsidenten (Vizepräsidenten) des OGH ernannt.
Bartsch jüngster Bruder Franz ist als stellvertretender Generaldirektor der Österreichischen Nationalbank ein Exponent des Ständestaates. Nach dem Anschluss wird er für einige Monate im Konzentrationslager Dachau inhaftiert. 1945 bis zu seiner Pensionierung 1956 ist Franz Bartsch der erste Generaldirektor der Österreichischen Nationalbank in der Zweiten Republik.