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Nähere Informationen über die Organisation und die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofes können Sie auch der Informationsbroschüre entnehmen, die hier zum Download bereitsteht.

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Friedrich Tezner und Rudolf Herrnritt - Dioskuren der Verwaltungsverfahrensgesetze

Friedrich Tezner wurde am 11. Juni 1856 im böhmischen Beraun in eine jüdische Familie geboren, besuchte in Wien das Akademische Gymnasium und studierte an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Nach unterschiedlichen juristischen Tätigkeiten bei der Neuen Wiener Sparkasse und verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien (als Konzipient, Anwalt, Partner) bewirbt er sich beim Verwaltungsgerichtshof und wird schließlich 1907 zum Hofrat, und 1921 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Parallel zu seinem Berufsleben verfolgt er eine wissenschaftliche Laufbahn, habilitiert sich 1892 mit einer Arbeit zum freien Ermessen der Verwaltungsbehörden für Verwaltungsrecht und 1893 auch für Staatsrecht. Er erhält 1900 den Titel eines außerordentlichen Universitätsprofessors; die Bemühungen um eine ordentliche Professur bleiben erfolglos.

Bereits 1882 hatte er seinen Geburtsnamen Tänzerles in Tezner ändern lassen, 1907 lässt er sich taufen. Sein Schulkollege Arthur Schnitzler kommentiert dies in seiner Autobiografie „Jugend in Wien“ vor dem Hintergrund der damaligen gesellschaftlichen Verhältnisse: „… [er] amtierte im Verwaltungsgerichtshof als Hofrat Tezner, was ihm unter seinem einstigen Namen, Tänzerles, bei gleichen Verdiensten kaum geglückt wäre.“

Tezner wirkt als Rechtstheoretiker, Rechtshistoriker und Staatsrechtler. Seine bedeutendste Leistung aber ist sein Wirken im Bereich des Verwaltungsverfahrens. „Hier hat Tezner, in unendlicher Mühe aus Rechtsquellen und Praxis schöpfend, jenen theoretischen Unterbau gelegt, ohne den die Kodifikation des Verwaltungsverfahrens, … gar nicht zu denken wäre.“, so Rudolf Herrnritt in der Neuen Freien Presse am 14. Juni 1925. 1896 erschien sein „Handbuch des österreichischen Administrativverfahrens“, ein Jahrhundertwerk, das auf der Grundlage der ersten 25 Jahre der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Fundament nicht nur für die Beschäftigung mit dem Verwaltungsverfahrensrecht, sondern auch für dessen anschließende Kodifikation im Jahr 1925 gelegt hat. Die parlamentarische Beschlussfassung über die Verwaltungsverfahrensgesetze 1925 hat Friedrich Tezner allerdings nicht mehr erlebt: Er stirbt am 13. Juni 1925 im Amt und wird auf dem Wiener Zentralfriedhof begraben. In einem, kurze Zeit danach erschienenen Nachruf wird er als „einer der repräsentativen Juristen Österreichs“ bezeichnet. Hans Kelsen, wissenschaftlicher Gegner und persönlicher Freund, schreibt im Juni 1925 im Neuen Wiener Tagblatt: „… der gütige Mensch, der bedeutende Gelehrte, der gerechte Richter, ist gestorben.“

Rudolf Herrnritt, geboren als Rudolf Hermann von Herrnritt am 17. April 1865 in Prag, war Sohn einer Juristenfamilie. Nach seiner Matura am Schottengymnasium in Wien, studiert er an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Nach Tätigkeiten in der Finanzprokuratur, im Verwaltungsdienst in Mähren und im Kultusministerium, habilitiert er sich 1897 mit einer Schrift zum österreichischen Stiftungsrecht. Mit seiner Veröffentlichung „Nationalität und Recht“ (1899) bietet er eine rechtswissenschaftliche Grundlage für die österreichischen Sprachenverordnungen und erweckt in der Fachwelt Aufmerksamkeit. 1902 erhält er den Titel eines außerordentlichen Professors an der Universität Wien, 1904 bis 1909 eine ordentliche Professur an der Technischen Hochschule Wien. 1909 bewirbt sich auf Anregung von Karl Lemayer erfolgreich beim Verwaltungsgerichtshof. Er wird zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Im Jahr 1930 wird er Senatspräsident und tritt im selben Jahr in den Ruhestand – sechzehn Jahre lang ist er somit Amtskollege von Friedrich Tezner. Parallel zu seiner Tätigkeit im Gerichtshof wirkt er als Hochschullehrer u.a. an der Universität Wien und der Wiener Konsularakademie. 1921 veröffentlicht er sein (nach eigener Definition) Hauptwerk, das „Österreichische Verwaltungsrecht“, die systematische Verarbeitung seiner Vorlesungen. Im Jänner 1932 erscheint „Das Verwaltungsverfahren“, die erste theoretische Bearbeitung der neuen österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetze – laut Robert Bartsch (JBl 1935) „… die erste und beste monographische Darstellung, die wir seit der Kodifikation dieses Rechtszweiges besitzen. Herrnritt hat sich darin als Nachfolger Tezners erwiesen.“
Rudolf Herrnritt stirbt am 25. März 1945 in Wien und wird auf dem Sieveringer Friedhof begraben.