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Nähere Informationen über die Organisation und die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofes können Sie auch der Informationsbroschüre entnehmen, die hier zum Download bereitsteht.

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Karl Freiherr von Lemayer, der „Erfinder“ der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Es mag erstaunen, dass der geistige Vater der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit selbst erst 1881 als einfacher Rat zum VwGH stieß, und dies, obwohl er sich bereits 1876 um eine Stelle beworben hatte. Ebenso unverständlich ist es, dass Lemayer – wohl wegen seiner bürgerlichen Herkunft – niemals zum Präsidenten dieser Institution aufrückte; Zurücksetzungen, die er sein Leben lang nicht verwinden konnte. Als Sohn eines Stadtsyndikus am 13. Mai 1841 in Boskowitz in Mähren geboren, arbeitete sich Karl Lemayer die Beamtenlaufbahn schrittweise empor.

Als „kluger Kopf und flinker Arbeiter“ fiel er zunächst in der Finanzprokuratur, ab 1869 im k.k. Ministerium für Kultus und Unterricht auf; und angeblich war es Lemayer, der 1874 die juristische Begründung für die Aufkündigung des Konkordats von 1855 fand: durch die Unfehlbarkeitserklärung des Papstes auf dem (Ersten) Vatikanischen Konzil 1870 habe sich die Person, mit der der Kaiser das Konkordat geschlossen habe, wesentlich geändert.

Der unscheinbare Fall eines dalmatinischen Gymnasiallehrers, der eine Gehaltszulage vor dem RG einklagte, brachte Lemayer als Vertreter des beklagten Ministeriums 1871 dazu, sich näher mit dem Problem der unausgeführten Verwaltungsgerichtsbarkeit zu beschäftigen, und ein halbes Jahr später begann er im Auftrag Ungers mit der Ausarbeitung des VwGG. Auf einer Beamtenenquête 1872 durfte er seinen Entwurf präsentieren sowie in mehreren Aufsätzen den Regierungsstandpunkt verteidigen

Berühmtheit erlangten jedoch zwei Arbeiten aus späterer Zeit, namentlich die „Apologetischen Studien zur Verwaltungsgerichtsbarkeit“ (1895) und seine Festgabe zum 25jährigen Jubiläum des VwGH: „Der Begriff des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht (Verwaltungsgerichtsbarkeit) im Zusammenhange der Wandlungen der Staatsauffassungen betrachtet“ (1902). In ihnen verteidigte er die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen Kritiken, verglich sie mit ausländischen Modellen, führte ihre historischen Ursprünge an und untermauerte das österreichische Modell mit rechtstheoretischen Ausführungen, die noch heute weitgehend Gültigkeit besitzen.

Für seine Arbeiten wurde Lemayer 1874 die Verleihung des Ordens der Eisernen Krone und 1879 die Erhebung in den Freiherrenstand zuteil. Im VwGH stieg er 1888 zum Senatspräsidenten und Vorsitzenden des Finanzsenates auf; 1894 wurde er auf die neugeschaffene Stelle eines Zweiten Präsidenten ernannt, in der er bis zu seinem Tod am 13. Mai 1906 in Baden verblieb. Früh verwitwet und ohne eigene Kinder, unterhielt er ein enges Verhältnis mit seinem Taufkind Karl Foregger, der 1907 eine Gedichtesammlung des vielseitigen Karl v. Lemayer herausbrachte.