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Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit: Prüfung anhand der wirksam zugewiesenen Arbeitsplatzaufgaben
Ra 2015/12/0041 vom 19. Oktober 2016
Nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) ist es für die Zulässigkeit der Ruhestandsversetzung einer Beamtin oder eines Beamten u.a. bedeutsam, ob sie oder er aus gesundheitlichen Gründen ihre oder seine dienstlichen Aufgaben nicht erfüllen kann (Primärprüfung).
Der VwGH befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, von welchem Maßstab bei der Prüfung dieser Frage auszugehen ist.
Er führte dazu aus, dass es nach ständiger Rechtsprechung für die Feststellung der Wertigkeit eines Arbeitsplatzes auf die wirksam zugewiesenen Arbeitsplatzaufgaben ankommt. Dafür ist nicht der nach Organisationsnormen gesollte Zustand, sondern die auf Grund der herrschenden Weisungslage tatsächlich dauernd zu verrichtende Tätigkeit maßgeblich. Dies gilt auch für die Beurteilung der Frage, von welcher aktuellen Verwendung als Maßstab für weitere Personalmaßnahmen und konkret auch für die Primärprüfung im Verfahren über die Ruhestandsversetzung auszugehen ist.
Download: Volltext der Entscheidung