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Mitversicherung nach dem ASVG ist ein für einen Aufenthaltstitel notwendiger Krankenversicherungsschutz
Ro 2015/22/0030 vom 20. Juli 2016
Nach dem NAG dürfen Aufenthaltstitel nur erteilt werden, wenn die oder der Fremde in Österreich über einen alle Risken abdeckenden Krankenversicherungsschutz verfügt.In dieser Entscheidung befasste sich der VwGH mit der Frage, ob eine Mitversicherung für Angehörige nach dem ASVG diese Voraussetzung erfüllt.
Der VwGH führte aus, dass die Mitversicherung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland eintritt. Die Mitversicherung ist daher als ein Fall der gesetzlichen Krankenversicherung anzusehen und damit ein vom NAG geforderter Krankenversicherungsschutz.
Im gegenständlichen Fall hatte der Enkel eines österreichischen Staatsangehörigen die Erteilung eines Aufenthaltstitels "Schüler" begehrt. Sein Großvater hatte Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen und war damit nach den Vorschriften des ASVG krankenversichert. Der Enkel hatte dargelegt, dass er mit seinem Großvater eine ständige Hausgemeinschaft begründen will, sodass er nach Erteilung des Aufenthaltstitels als Angehöriger mitversichert wäre.
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