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08.05.2025 Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Mai 2025

Der Herr Bundespräsident hat Herrn Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Peter Doblinger mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2025 zum Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.

Dr. Peter Doblinger war nach Ablegung der Richteramtsprüfung im Jahr 1989 und Ernennung zum Richter zunächst im Bundesministerium für Justiz einer mit internationalen Angelegenheiten und Beschwerdeverfahren vor dem EGMR befassten Abteilung zugeteilt. Anschließend war er im Bezirksgericht Innere Stadt und dann am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Einzelrichter bzw. in einem Rechtsmittelsenat tätig. In weiterer Folge war er Leiter einer Personalabteilung im Bundesministerium für Justiz. Nach Ernennung am Verwaltungsgerichtshof im Jänner 2007 judizierte er in Asyl- und Sozialversicherungsangelegenheiten sowie in Angelegenheiten des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, des Denkmalschutzgesetzes und Disziplinarrechtsangelegenheiten. Seit Mai 2012 übt Dr. Peter Doblinger auch die Funktion des Präsidialvorstandes am Verwaltungsgerichtshof aus. Darüber hinaus ist er langjähriges Mitglied im Board der Österreichischen Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit (ÖAVG), an der er auch vorträgt.

Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2025 hat der Herr Bundespräsident Frau Mag. Dr. Julia Kusznier zur Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.

Mag. Dr. Julia Kusznier studierte Rechtswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre und Instrumentalpädagogik. Sie absolvierte ihre Ausbildung zur Rechtsanwältin von 2003 bis 2008 in international tätigen Wirtschaftskanzleien und war im Anschluss als Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen Immaterialgüterrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht sowie allgemeines Zivilrecht tätig. Im März 2021 wurde sie zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht ernannt und judizierte dort Datenschutzrecht sowie Asyl- und Fremdenrecht. Mag. Dr. Kusznier ist Autorin und Vortragende zu Rechtsfragen des Immaterialgüterrechts sowie des Datenschutzrechts.


Kontakt für Rückfragen: 
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Dr. Nikolaus Bachler
Telefon: (01) 531 11 - 252
E-Mail: medien@vwgh.gv.at


Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.