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Nähere Informationen über die Organisation und die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofes können Sie auch der Informationsbroschüre entnehmen, die hier zum Download bereitsteht.

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Hans Klecatsky

Es steht im Rechtsstaat kein Mensch über dem Recht und keiner außerhalb des Rechtes.“ So endete im berühmten Otto-Habsburg-Erkenntnis die Begründung des Verwaltungsgerichtshofes dafür, dass auch dem damals politisch hochumstrittenen ehemaligen Thronfolger (wie jedem anderen österreichischen Staatsbürger) Rechtsstaatlichkeit zu gewähren war. Dieser Satz aus dem Erkenntnis trägt die Handschrift des einstigen Berichters im Verfahren, Hans Klecatsky, und steht – was Prägnanz und Inhalt betrifft – sinnbildlich für eine besonders schillernde Persönlichkeit: wortgewandt, pointiert und kompromisslos für den Rechtsstaat – als Jurist und als Politiker.

Hans Klecatsky, am 6. November 1920 in Wien geboren, studierte inmitten des zweiten Weltkriegs, in dem er bei der Luftwaffe der Wehrmacht diente, Rechtswissenschaften. Im Oktober 1945 trat er in den Justizdienst ein, wurde 1951 als Richter dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zugeteilt und 1959 damals jüngster Hofrat des VwGH, an dem er bereits von 1947 bis 1951 als Schriftführer tätig gewesen war. 1964 zum Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes ernannt, habilitierte er sich im selben Jahr an der Universität Innsbruck und wurde kurz darauf Universitätsprofessor für öffentliches Recht.

Von 1966 bis 1970 war Klecatsky – parteifreier – Bundesminister für Justiz in der ÖVP-Alleinregierung von Josef Klaus. In seine Amtszeit fielen wichtige Reformvorhaben, wie das erste Strafvollzugsgesetz in Österreich, das strafrechtliche Entschädigungsgesetz und das Bewährungshilfegesetz. Ein rechtsstaatlicher „Meilenstein“ war die Abschaffung der Todesstrafe – auch ein persönliches Anliegen Klecatskys, der 1946 als Schriftführer einer gerichtlichen Kommission bei der Ablehnung des Gnadengesuchs eines zum Tode Verurteilten samt Verkündung des Hinrichtungszeitpunktes anwesend und davon tief berührt war. Als parteiunabhängiger Justizminister trat Klecatsky vehement für die Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit (und für den Abbau der „Brückenköpfe der politischen Gewalt in der Justiz“) ein. Folgerichtig ermöglichte er trotz erheblichen politischen Drucks auch die strafgerichtliche Aufarbeitung von Korruptionsskandalen im Umfeld politischer Parteien, die zur Verurteilung ranghoher Politiker führte.

Danach widmete sich Klecatsky als Universitätsprofessor nicht nur der Forschungs- und Lehrtätigkeit, die er bis weit nach seiner Emeritierung 1991 fortführte. Als „unbequemer Jurist“ blieb er weiterhin streitbarer Verfechter zahlreicher rechtspolitischer Reformen und Initiativen, wie jene zur Grundrechtsreform, der Stärkung der Autonomie Südtirols oder einer grenzüberschreitenden Regionalgemeinschaft in den Alpen. Einige seiner sprachlich brillant und zuspitzend formulierten Befunde verfassungspolitischer Themen haben über juristische Fachkreise hinaus auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erlangt und die politische Diskussion bereichert („Die österreichische Verfassung ist eine Ruine“ oder „Die Köpenickiade der Privatwirtschaftsverwaltung“). Er war unter anderem Mitgründer der „Österreichischen Juristenkommission“ und des „Europäischen Ombudsmann-Instituts“. Hans Klecatsky starb am 23. April 2015 im 95. Lebensjahr in Innsbruck.