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Nähere Informationen über die Organisation und die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofes können Sie auch der Informationsbroschüre entnehmen, die hier zum Download bereitsteht.

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Karl Ehrhart – vom Schriftführer zum Vizepräsidenten

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist unverzichtbarer Bestandteil jedes modernen Rechtsstaats. Als solcher geriet der Verwaltungsgerichtshof im Zuge seiner Geschichte auch in das Fadenkreuz der Gegner des Rechtsstaats. Totalitäre Bestrebungen und politische Katastrophen überlebte der Verwaltungsgerichtshof dennoch – und mit ihm die Idee der Rechtsstaatlichkeit. Eine Persönlichkeit, deren berufliche Laufbahn auch den mitunter steinigen Weg des Verwaltungsgerichtshofes widerspiegelt, ist Karl Ehrhart.

Karl Ehrhart, am 10. April 1883 in Wien geboren, war nach dem Studium der Rechtswissenschaften von 1906 an zunächst in der niederösterreichischen Verwaltung und dann als Ministerialbeamter im Handelsministerium tätig. Im Sommer 1920 wurde er vorübergehend dem Verwaltungsgerichtshof, dem bereits sein Vater als Senatspräsident angehört hatte, als Schriftführer dienstzugeteilt. Damals standen die nach dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns übrig gebliebenen Richter des Verwaltungsgerichtshofes inmitten einer schweren Krise vor der Aufgabe, die für ein Vielvölkerreich entwickelte Rechtsprechung in eine junge Republik, die verzweifelt um ihr Überleben kämpfte, überzuführen. Diese Herausforderungen waren erfolgreich bewältigt, als Karl Ehrhart, mittlerweile jahrelang als Sektionsrat tätig gewesen, im Juni 1930 als Richter des Verwaltungsgerichtshofes zurückkehrte.

Die Phase der Stabilität währte jedoch nur kurz. Politische Konflikte führten 1933 zur Beseitigung des parlamentarisch-demokratischen Systems in Österreich und in der Folge zum Inkrafttreten der ständestaatlichen Verfassung vom Mai 1934. Der Verwaltungsgerichtshof wurde mit dem Verfassungsgerichtshof in einem neu geschaffenen Bundesgerichtshof zusammengelegt, dessen Mitglied auch Karl Ehrhart wurde. Die zumindest noch teilweise aufrecht erhaltene (personelle) Kontinuität fand schließlich mit dem „Anschluss“ 1938 ihr Ende. Im Vorfeld der Umwandlung des Bundesgerichtshofs zu einer Reichsbehörde mit der Bezeichnung „Verwaltungsgerichtshof in Wien“ wurde Karl Ehrhart 1939 vorzeitig in den Ruhestand versetzt. 1941 folgte die organisatorische Eingliederung in das Reichsverwaltungsgericht.

Das Ende des zweiten Weltkriegs brachte auch die Wiederbelebung des Verwaltungsgerichtshofes mit sich. Dazu wurde – neben anderen ab 1938 pensionierten Richtern – auch Karl Ehrhart 1945 zur Unterstützung des schwer kranken Präsidenten Emmerich Coreth für den Wiederaufbau wieder in den Dienststand gesetzt. Erneut inmitten eines wirtschaftlichen Trümmerfeldes musste mit geringen Mitteln und großem Einsatz binnen kürzester Zeit ein Gerichtsbetrieb etabliert werden, um nicht nur zahlreiche nachkriegsbedingte Rechtsprobleme zu entscheiden, sondern auch die für eine Entwicklung Österreichs unverzichtbare Rechtssicherheit und Stabilität zu bieten. Karl Ehrhart, der im Dezember 1945 zum Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes ernannt worden war, wurde in der Folge Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes und von Jänner 1952 bis Dezember 1953 auch dessen Vizepräsident. Er starb am 24. Oktober 1960.