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Zwischen Untergang und Wiederaufbau des Rechtsstaats: Ernst Durig, Präsident des Verfassungsgerichtshofes
Ernst Durig, am 29. Juni 1870 in Innsbruck geboren, trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften in den Justizdienst ein, war lange Jahre im Justizministerium in Wien tätig und als Sektionschef ab 1923 für sämtliche Abteilungen des Ministeriums (außer Strafsachen) zuständig. Schließlich wurde er 1925 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck ernannt.
Schon fortgeschrittenen Alters erhielt Durig im Jänner 1930 einen Anruf von Bundeskanzler Schober, der ihm die Stelle des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) anbot. Erst nach Zusicherung, wegen seiner kranken Ehefrau großteils in Innsbruck verbleiben zu können und nur zu den Sessionen nach Wien kommen zu müssen, erklärte sich Durig bereit. Während seiner Präsidentschaft geriet der VfGH in die schwerste Krise seiner Geschichte:
Die Bundesregierung unter Engelbert Dollfuß hatte den Rücktritt aller drei Präsidenten des Nationalrats am 4. März 1933 im Rahmen einer Plenarsitzung als „Selbstausschaltung des Parlaments“ ausgenützt und auf Grundlage des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes von 1917 zahlreiche Verordnungen erlassen, mit denen das Staatswesen auf eklatant verfassungswidrige Weise ohne Beteiligung der Gesetzgebungsorgane autoritär umgebaut wurde. Um die absehbare Aufhebung der Verordnungen durch den VfGH, der für deren Prüfung zuständig war, zu verhindern, bewog die Bundesregierung einzelne (der Regierung nahestehende) Mitglieder des VfGH zum Amtsverzicht und erließ gleichzeitig eine weitere Verordnung, mit der die Regeln über die Mindestzahl der anwesenden Richter verschärft wurden, sodass der VfGH nicht mehr beschlussfähig war.
Präsident Durig versuchte, die Ausschaltung des VfGH abzuwenden, und bat mehrfach Bundespräsident Wilhelm Miklas – letztlich vergeblich – um Hilfe. Die ständestaatliche Maiverfassung von 1934, die durch eine weitere Verordnung erlassen wurde, sah nunmehr einen Bundesgerichtshof vor, der an die Stelle des VfGH und des VwGH trat. Um den Eindruck von Kontinuität zu vermitteln, ersuchte die Bundesregierung neuerlich Ernst Durig, die Stelle des Präsidenten zu übernehmen. Dass Durig trotz Bedenken gegen die Reform Präsident des Bundesgerichtshofes wurde, lag wohl an seinem Verantwortungsbewusstsein, das ihn auch bewog, nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich – ohne je Sympathien für den Nationalsozialismus bekundet zu haben – vorerst im Amt zu verbleiben und erst im September 1938 in den Ruhestand zu treten, als von Rechtsstaatlichkeit keine Rede mehr sein konnte.
Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs wurde der zurückgezogen im Stubaital lebende Durig im Herbst 1945 von Staatskanzler Karl Renner erneut ersucht, die Leitung des wiedererrichteten VfGH (übergangsweise) zu übernehmen. Dieser Aufgabe kam er – 75-jährig – nach, bevor er im Juni 1946 endgültig aus dem Amt schied. Danach widmete er sich noch viele Jahre bis zu seinem Tod ehrenamtlich dem Museumsverein Ferdinandeum in Innsbruck als dessen Vorstand. Er starb am 4. März 1965.