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Max Burckhard – Burgtheaterdirektor und VwGH-Richter
In der nunmehr 250-jährigen Geschichte des Burgtheaters in Wien finden sich zahlreiche bemerkenswerte Persönlichkeiten im Direktionsbüro. Einer davon war Max Eugen Burckhard. Geboren am 14. Juli 1854 in Korneuburg, begann er nach dem Studium der Rechte eine Ministerialbeamtenlaufbahn, die den 36-Jährigen im Jahr 1890 aus einem Büro im Unterrichtsministerium direkt an die Spitze des Burgtheaters führte. Ihn erwartete ein in vielen Aspekten untauglicher Neubau an der Ringstraße (unzureichende Akustik, Logen aus denen man nicht auf die Bühne sah, zu kleine Kulissen aus dem „Alten Burgtheater“ am Michaelerplatz). Seine acht Jahre währende Amtszeit bescherte dem Repertoire einen nachhaltigen Modernisierungsschub. Er etablierte Arthur Schnitzler (1895 Uraufführung der „Liebelei“), Gerhart Hauptmann, Henrik Ibsen. Die Schauspieler Adele Sandrock, Hedwig Bleibtreu, Josef Kainz und Friedrich Mitterwurzer.
Trotz seiner durchaus erfolgreichen Direktorenschaft, reichte er im Jänner 1898 seine Demissionierung ein.
Im selben Jahr wurde er zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Sein Einstand im Gerichtshof war ambivalent: Sein Roman „Simon Thums“ (1897 erschienen) und auch andere Veröffentlichung setzten die richterliche Autorität mit „beißender Ironie“ herab. Im Mai 1899 griff Karl Lueger den VwGH, insbesondere aber Max Burckhard wegen eines Judikats, das die Übernahme von Leistungen für katholische Kultuszwecke durch die Gemeinde Wien wegen Gesetzwidrigkeit aufhob, in einer Landtagsdebatte heftig an. In der (fälschlichen) Annahme, dass Burckhard der Berichter in diesem Fall wäre, meinte Lueger, dass man den Autor dieses Erkenntnisses „für einen Esel oder einen großen Spitzbuben halten müsse“. In einem Porträt in der Festschrift für den VwGH aus dem Jahr 1936 wird er charakterisiert als „ein Mann von ungeheurer Arbeitskraft“ und glänzender Diskutant, der aber keinen Widerspruch ertrug. Nach knapp zwei Jahren Tätigkeit im Gerichtshof ging Hofrat Burckhard im Jahr 1900 in den Ruhestand.
In seiner Abhandlung zur Reform des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof („Kurz und gut“ und „Öffentlich und mündlich“ in „Zeit“, Juni/Juli 1903) zollt er dem Gerichtshof Anerkennung: „Es gereicht dem Verwaltungsgerichtshofe und der Selbstzucht seiner Mitglieder zur großen Ehre, daß bei dieser Sachlage nie die Versuchung Siegerin geworden ist, das ‚Gut‘ hinter das ‚Kurz‘ zurückzustellen, daß der Verwaltungsgerichtshof nie seine Urteile auf Kosten der Gründlichkeit beschleunigt hat.“
Seine uneingeschränkte Bewunderung für Karl Lemayer, den „Erfinder“ der Verwaltungsgerichtsbarkeit verschriftlichte er in einem Beitrag in der „Zeit“ (8. Mai 1904).
Sein literarisches Schaffen war inhaltlich sehr breit gestreut: Von juristischen Themen („System des österreichischen Privatrechts“, „Reform der juristischen Studien“), theaterrechtlichen Aufsätzen und Vorträgen, Gesellschaftspolitisches („Die Bildungswege von Mann und Frau“ Neue Freie Presse, 1./2. März 1899; „Die Frauen und der Staastdienst“, Neue Freie Presse, 8. Juni 1900), Romane, Theaterstücke, Theaterkritiken bis zu Schilderungen einer Radtour von Genua nach Nizza (Neue Freie Presse, 7. Oktober 1898) und der „Philosophie des Fahrrades“ („Zeit“, 30. Juni 1900).
In einem Nachruf in der Neuen Freien Presse vom 16. März 1912 wird er folgendermaßen charakterisiert: „So altösterreichisch er in gewissem Sinne war, so hatte er doch eine charakteristische Eigenschaft des Altösterreichers gründlich überwunden. Das war das unfruchtbare Raunzen …. So stellte er vielmehr eine hübsche Mischung dar von diesem auf die Grillparzer-Zeit zurückweichende kulturdurchtränkten österreichischen Beamtentum, das etwa auch oben auf der dritten und vierten Galerie zu den besten und wertvollsten Teilen des Stammpublikums des alten Burgtheaters gehörte, und der vielfach mißverstandenen ‚guten Europäerart‘ der jüngsten Gegenwart.“
Im November 1912 wurde seine über 7000 Bände umfassende Privatbibliothek im Kunstsalon der Buchhandlung Heller (Bauernmarkt 3) versteigert – der Katalog zu dieser Versteigerung wurde von einem Vorwort von Hermann Bahr eingeleitet, der 1913 im S. Fischer-Verlag das Buch „Erinnerung an Burckhard“ veröffentlichte.