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Auf der Seite Vorabentscheidungsanträge an den EuGH werden jene Vorabentscheidungsersuchen angezeigt, über die der Gerichtshof der Europäischen Union noch nicht entschieden hat.

18.12.1997 Zulässigkeit einer Gemeindeabgabe auf Getränke und Speiseeis (Getränkesteuer)

97/16/0221 und 97/16/0021 vom 18. Dezember 1997, C-437/97 (9. März 2000)

Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 9. März 2000, C-437/97, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheiten mit Erkenntnissen vom 30. März 2000, 2000/16/0116 und 2000/16/0117, entschieden.

Die Vorlagefragen im Wortlaut:

  1. Steht Art. 33 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: Einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage (77/388/EWG) der Beibehaltung einer Abgabe entgegen, die auf die entgeltliche Lieferung von Speiseeis einschließlich darin verarbeiteter Früchte oder dazu verabreichte Früchte und von Getränken, jeweils einschließlich der mitverkauften Umschließungen und des mitverkauften Zubehörs erhoben wird, und zwar im Ausmaß von 10 v.H. des Entgelts bei Speiseeis und alkoholhältigen Getränken und von 5 v.H. des Entgelts bei alkoholfreien Getränken, wobei das Entgelt im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechtes zu bemessen ist, die Umsatzsteuer, das Bedienungsgeld und die Getränkesteuer aber nicht zum Entgelt gehören?
  2. Steht Art. 3 Abs. 2 bzw. Abs. 3, zweiter Satz der Richtlinie des Rates vom 25. Feburar 1992, 92/12/EWG (Verbrauchsteuerrichtlinie) der Beibehaltung einer Abgabe entgegen, wie sie oben in Punkt 1) beschrieben ist?
  3. Steht Art. 92 Absatz 1 EGV einer Ausnahmebestimmung entgegen, wonach der Ab-Hof-Verkauf von Wein von der Getränkesteuer befreit ist?