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Auf der Seite Vorabentscheidungsanträge an den EuGH werden jene Vorabentscheidungsersuchen angezeigt, über die der Gerichtshof der Europäischen Union noch nicht entschieden hat.

28.03.2008 Fortzahlung einer Zulage für Journaldienste für werdende Mütter während eines Beschäftigungsverbotes oder des Mutterschaftsurlaubes (Mutterschutzrecht)

2006/12/0192 (EU 2009/0001) vom 28. März 2008, C-194/08 (1. Juli 2010)

Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 1. Juli 2010, C-194/08, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 16. September 2010, 2010/12/0119, entschieden.

Die Vorlagefragen im Wortlaut:

1.1. Kommt Art. 11 Z. 1, 2 und 3 der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (kundgemacht im Amtsblatt Nr. L 348 vom 28. November 1992) unmittelbare Wirkung zu?

1.2. Sind - für den Fall ihrer unmittelbaren Wirkung - die genannten Bestimmungen dahingehend auszulegen, dass während der Zeiten eines Beschäftigungsverbotes für werdende Mütter und/oder des Mutterschaftsurlaubes ein Anspruch auf Fortzahlung einer Zulage für Journaldienste zusteht?

1.3. Gilt dies jedenfalls dann, wenn der Mitgliedstaat eine Systementscheidung zur Fortzahlung "eines Arbeitsentgeltes" dahingehend trifft, dass von diesem grundsätzlich das gesamte Einkommen, jedoch mit Ausnahme so genannter (in § 15 des [österreichischen] Gehaltsgesetzes 1956 aufgezählter) verwendungsbezogen gebührender (verwendungsabhängiger) Nebengebühren (wie die hier strittige Journaldienstzulage), erfasst ist?

2. Zielen die genannten Bestimmungen andernfalls - für den Fall, dass ihnen keine unmittelbare Wirkung zukommt - auf ihre Umsetzung durch die Mitgliedstaaten dahingehend ab, dass einer Arbeitnehmerin, die während der Zeit eines Beschäftigungsverbotes für werdende Mütter und/oder während des Mutterschaftsurlaubes keine Journaldienste mehr erbringt, ein Anspruch auf Fortzahlung einer Zulage für solche Dienste zustehen soll?