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Auf der Seite Vorabentscheidungsanträge an den EuGH werden jene Vorabentscheidungsersuchen angezeigt, über die der Gerichtshof der Europäischen Union noch nicht entschieden hat.

22.02.2007 Bedarfsprüfung für Zahnambulatorien (Krankenanstaltenrecht)

2002/11/0021 und 2006/11/0160 (EU 2007/0001 und 0002) vom 22. Februar 2007, C-169/07 (10. März 2009)

Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 10. März 2009, C-169/07, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 16. April 2009, 2009/11/0036, entschieden.

Die Vorlagefragen im Wortlaut:

  1. Steht Art. 43 (iVm Art. 48) EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, nach der für die Errichtung einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums für Zahnheilkunde (Zahnambulatorium) eine Errichtungsbewilligung erforderlich ist und diese Bewilligung zu versagen ist, wenn nach dem angegebenen Anstaltszweck und dem vorgesehenen Leistungsangebot im Hinblick auf das bereits bestehende Versorgungsangebot durch niedergelassene Kassenvertragsärzte, kasseneigene Einrichtungen und Vertragseinrichtungen der Kassen sowie niedergelassene Dentisten mit Kassenvertrag kein Bedarf an dem geplanten Zahnambulatorium besteht?
  2. Ändert sich etwas an der Beantwortung von Frage1.), wenn in die Prüfung des Bedarfs zusätzlich auch das bestehende Versorgungsangebot der Ambulanzen von öffentlichen, privaten gemeinnützigen und sonstigen Krankenanstalten mit Kassenvertrag einzubeziehen ist?