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Auf der Seite Anfechtungsanträge an den VfGH werden die Anträge angezeigt, über die der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden hat.

06.08.2012 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. Nr. 311
(Staatsbürgerschaft)

2009/01/0052 bis 0054 (A 2012/0011 bis 0013) vom 31. Mai 2012

Der Verfassungsgerichtshof befasste sich im Erkenntnis vom 27. Juni 2013, G 68/2012-7, G 120/2012-7, mit dem Anfechtungsantrag. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 19. September 2013, 2013/01/0100 bis 0102, entschieden.

Der Verwaltungsgerichtshof stellt gemäß Art. 140 Abs. 1 B-VG an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, 
§ 29 Abs. 1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBI. Nr. 311, 

in eventu 

die Wortfolge "1. seine ehelichen Kinder, 2." in § 29 Abs. 1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. Nr. 311, als verfassungswidrig aufzuheben.

Hinweis:
Die Begründung des Beschlusses vom 29. November 2012, 2012/01/0129 (A 2012/0020), ist im Wesentlichen gleichlautend.