Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrung auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Weitere Informationen

Image-Film abspielen

Information
Sämtliche Entscheidungen ab 1990 sind durchgehend im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) erfasst. Ältere unveröffentlichte Entscheidungen können gegen Ersatz der Kopierkosten im Servicecenter bestellt werden.

Fehlende waffenrechtliche Verlässlichkeit bei schwerer Sehbeeinträchtigung

Ra 2019/03/0001 vom 12. April 2019

Die belangte Behörde entzog dem Revisionswerber den Waffenpass sowie die Waffenbesitzkarte, weil bei der amtsärztlichen Begutachtung eine erhebliche Sehschwäche des Revisionswerbers festgestellt wurde und die Behörde deshalb einen sicheren Gebrauch von Schusswaffen durch den Revisionswerber verneinte. 

Der VwGH führte aus, dass es offenkundig ist, dass eine schwere (binokulare) Sehbeeinträchtigung (hier: mit Korrektur verbleibende Sehschärfe von beidseitig geringer als 6/60) dem sachgemäßen Umgang mit einer Schusswaffe, zu dem auch das sichere Erfassen und Anvisieren des Ziels einer Schussabgabe gehört, entgegensteht. Es bedurfte daher keines weiteren Gutachtens über Fähigkeit zu einem sachgemäßen Umgang mit Waffen. Der VwGH wies die Revision zurück, weil keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung vorlag.
 

Download: Volltext der Entscheidung