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Auftragsvergabe zum "Wiener Weihnachtstraum" als "horizontale In-House-Vergabe"

Ro 2017/04/0005 vom 29. Juni 2017

Der VwGH musste sich in dieser Entscheidung mit der Frage befassen, ob es sich bei einer Auftragsvergabe durch die "Wirtschaftsagentur Wien" an die Stadt Wien Marketing GmbH um eine sogenannte "horizontale In-House-Vergabe" handelt. Das Vorliegen einer solchen Vergabe hat zur Folge, dass sie vom Anwendungsbereich des einschlägigen EU-Rechts und des Bundesvergabegesetzes (BVergG) ausgenommen ist.

Im konkreten Fall ging es um die Vergabe eines Auftrages zur Erstellung und Umsetzung eines Konzepts für den "Wiener Weihnachtstraum" (der Gestaltung des Wiener Christkindlmarktes vor dem Rathaus). Eine Agentur hatte sich dagegen gewendet, dass dieser Auftrag durch die "Wirtschaftsagentur" an die Stadt Wien Marketing GmbH ohne Vergabeverfahren vergeben worden war.

Der VwGH ging vom Vorliegen einer "horizontalen In-House-Vergabe" aus: Die Stadt Wien übt nämlich sowohl über die "Wirtschaftsagentur" als auch über die GmbH eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle aus. Die Stadt Wien kann auf den gesamten Tätigkeitsbereich der "Wirtschaftsagentur" Einfluss nehmen und müssen gewisse Verträge der "Wirtschaftsagentur" vom Gemeinderat bewilligt werden.

Die Vergabe zum "Wiener Weihnachtstraum" unterlag daher nicht dem BVergG. Die Revision der Agentur wurde abgewiesen.

Download: Volltext der Entscheidung