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Umsatzsteuer: Kriterien der Unternehmereigenschaft wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer
Ro 2016/15/0003 vom 26. Jänner 2017
In dieser Entscheidung befasst sich der VwGH mit Frage, ob ein Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH, der an dieser GmbH zu mehr als 50 % beteiligt ist, als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994 einzustufen ist.
Der VwGH führt dazu aus, dass die Beurteilung, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994 ist, nach den Kriterien des Urteils des EuGH vom 18.Oktober 2007, C-355/06, van der Steen, zu erfolgen hat.
Unternehmereigenschaft liegt demnach nicht vor, wenn zwischen der GmbH und dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Rechtsverhältnis besteht, nach dem der Geschäftsführer hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsentgelts sowie der Verantwortlichkeiten der GmbH untergeordnet ist. Dabei kommt es auf das Gesamtbild der Verhältnisse an.
Da das Bundesfinanzgericht im konkreten Fall nicht erhoben hatte, welche Leistungen der Gesellschafter-Geschäftsführer an die GmbH unter welchen Umständen erbracht hat, gab der VwGH der Amtsrevision wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften statt.
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