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Beschwerdelegitimation der "übergangenen Partei"

Ro 2015/03/0036 vom 30. März 2017

Der VwGH setzte sich mit der Frage auseinander, inwieweit einer - dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogenen - "übergangenen Partei" Beschwerdelegitimation zukommt.
Dazu führte er aus, dass zufolge § 7 Abs. 3 VwGVG eine übergangene Partei beschwerdelegitimiert ist, sobald der Bescheid einer anderen Partei  zugestellt oder verkündet wurde und sie davon Kenntnis erlangt; dies gilt selbst dann, wenn die Parteistellung der übergangenen Partei strittig war.

Download: Volltext der Entscheidung