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Bescheid betreffend die Anerkennung einer Umweltorganisation ist keine Umweltinformation

Ro 2017/07/0004 vom 30. März 2017

In dieser Entscheidung hielt der VwGH fest, dass ein Bescheid betreffend die Anerkennung einer Umweltorganisation keine Umweltinformation darstellt, für die nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ein Auskunftsrecht besteht.
Der VwGH führte näher aus, dass ein Anerkennungsbescheid lediglich einer Umweltorganisation die Stellung als Formalpartei in Genehmigungsverfahren nach dem UVP-G 2000 vermittelt. Damit handelt es sich bei einem solchen Bescheid aber um keine "Verwaltungsmaßnahme" im Hinblick auf die im UIG näher definierten Umweltbestandteile und -faktoren, sodass er nicht als Umweltinformation erfasst ist.

Download: Volltext der Entscheidung