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Pflichtversicherung für Skilehrer in einer Skischul-OG
Ra 2016/08/0011 bis 0024 vom 24. November 2016
In diesem Fall musste sich der VwGH mit der Frage befassen, ob Skilehrer, die auch Gesellschafter der die Skischule betreibenden OG waren, der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG unterlagen.
Dabei hielt er zunächst fest, dass im vorliegenden Fall, in dem die Skilehrer trotz einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag nach den wahren Verhältnissen keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung der OG nahmen – die Skischule wurde tatsächlich vom "Skischulleiter und Geschäftsführer" geführt –, auch ihre Stellung als persönlich haftende Gesellschafter das Vorliegen von Dienstverhältnissen nicht ausschloss. Davon ausgehend bejahte der VwGH das Vorliegen von Dienstverhältnissen, da die Skilehrer einer persönlichen Arbeitspflicht unterlagen und ihre Tätigkeit in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausübten.