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Anforderungen an den für einen Aufenthaltstitel notwendigen Krankenversicherungsschutz

Fe 2015/22/0001 vom 7. Dezember 2016

Nach dem NAG dürfen Aufenthaltstitel nur erteilt werden, wenn die oder der Fremde in Österreich über einen alle Risken abdeckenden Krankenversicherungsschutz verfügt. 

Der VwGH befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Krankenversicherungsschutz vorliegt.

Unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien führte er aus, dass der Aufenthalt einer oder eines Fremden öffentlichen Interessen nicht widerstreiten darf; die Niederlassung darf zu keiner finanziellen Belastung für die Gebietskörperschaften führen. Aus der - die genannte Regelung im NAG ausgestaltenden - NAG-DV ergibt sich, dass statt einer bestehenden Pflichtversicherung auch eine Privatversicherung ausreichen kann. Der Leistungsumfang einer Privatversicherung muss dann allerdings im Wesentlichen jenem der gesetzlichen Pflichtversicherung entsprechen.

Im konkreten Fall ging der VwGH davon aus, dass kein ausreichender Krankenversicherungsschutz bestand: So sah der von der Fremden geschlossene Krankenversicherungsvertrag weitreichende Risikoausschlüsse vor, die in einer gesetzlichen Pflichtversicherung nicht vorhanden wären.

Download: Volltext der Entscheidung