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Keine Grunderwerbsteuer bei Aufhebung eines Übergabsvertrages
Ro 2016/16/0015 und 0016 vom 28. September 2016
Eine Tochter schloss mit ihrem Vater einen Übergabevertrag über eine Liegenschaft ab, der vor Ablauf von drei Jahren einvernehmlich aufgehoben wurde. Sowohl Finanzamt als auch Bundesfinanzgericht wiesen den Antrag der Tochter auf Rückerstattung der Grunderwerbsteuer für den seinerzeitigen Übergabsvertrag ab und schrieben dem Vater Grunderwerbsteuer für den nunmehrigen Erwerb des Grundstücks (aufgrund der Aufhebung des Übergabsvertrages) vor, weil für Schenkungen unter Lebenden nur der Befreiungstatbestand des § 17 Abs. 1 Z 4 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) in Betracht komme.
Der VwGH erkannte diese Auslegung als rechtswidrig. Er stellte klar, dass auf Schenkungen unter Lebenden auch der Befreiungstatbestand des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG Anwendung finden kann.
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