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Verwaltungsgericht muss über Parteistellung einer übergangenen Partei in vor 1. Jänner 2014 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren entscheiden

Ro 2016/07/0007 vom 3. August 2016

Der VwGH musste sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandersetzen, wer in einem (vor 1. Jänner 2014) durch eine Berufungsentscheidung rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren zur Entscheidung zuständig ist, ob einer (behaupteten) übergangenen Partei Parteistellung zukommt bzw. ihr die Berufungsentscheidung zuzustellen ist.
Dazu hielt er fest, dass nach der Intention des Gesetzgebers ab 1. Jänner 2014 die Verwaltungsgerichte an die Stelle der Berufungsbehörden treten sollten; dies im Hinblick auf alle Zuständigkeiten, die nach dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit von Verwaltungsgerichten wahrgenommen werden sollen. Aus diesem Grund ist das jeweilige Verwaltungsgericht zuständig, über Anträge auf Zuerkennung der Parteistellung bzw. auf Zustellung des zuletzt (vor 1. Jänner 2014) ergangenen Sachentscheidungsbescheides zu entscheiden.

Download: Volltext der Entscheidung