Navigation
Information
Sämtliche Entscheidungen ab 1990 sind durchgehend im Rechtsinformationssystem
des Bundes (RIS) erfasst. Ältere unveröffentlichte Entscheidungen können
gegen Ersatz der Kopierkosten im Servicecenter bestellt werden.

Inhalt
Verhängung einer Geldbuße bei rechtswidriger Auftragsvergabe
Ro 2015/04/0073 vom 11. November 2015
In dieser Entscheidung beschäftigte sich der VwGH mit den Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße nach dem Bundesvergabegesetz.Der VwGH hielt in der Entscheidung fest, dass das Verwaltungsgericht über die öffentliche Auftraggeberin oder den öffentlichen Auftraggeber eine Geldbuße zu verhängen hat, wenn es eine Rechtswidrigkeit der Vergabe feststellt, den mit der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag aber nicht für nichtig erklärt. Bei der Verhängung der Geldbuße kann eine fehlende Rechtswidrigkeit des Handelns nicht mehr geltend gemacht werden, da diese Frage schon Gegenstand der Feststellung ist.
Ebenso kann fehlendes Verschulden nicht eingewendet werden, da ein Verschulden der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht Voraussetzung für die Verhängung einer Geldbuße ist, da diese Geldbuße nicht den Charakter einer strafrechtlichen Sanktion hat.
Download: Volltext der Entscheidung