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Parteistellung von Nachbarinnen und Nachbarn im Verfahren über die Anzeige einer Betriebsanlagenänderung

Ro 2015/04/0018 vom 12. September 2016

Nach § 81 der Gewerbeordnung bedürfen bestimmte Änderungen genehmigter Betriebsanlagen keiner Genehmigung, sind aber bei der zur Genehmigung zuständigen Behörde anzuzeigen.

Der VwGH musste sich in dieser Entscheidung mit der Frage befassen, ob Nachbarinnen und Nachbarn in einem solchen Verfahren über eine Änderungsanzeige Parteistellung haben.

Im Anschluss an die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes bejahte der VwGH eine beschränkte Parteistellung von Nachbarinnen und Nachbarn hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen für dieses Verfahren überhaupt vorliegen.

Download: Volltext der Entscheidung