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Anforderungen an Ausbildungsveranstaltungen für Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter
Ro 2015/03/0044 vom 27. Jänner 2016
In dieser Entscheidung ging es um die Frage, welche Anforderungen Veranstaltungen erfüllen müssen, um als - für die Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt verpflichtende - Ausbildungsveranstaltungen anerkannt zu werden.Der VwGH führte dazu aus, dass Ausbildungsveranstaltungen nach den Vorgaben des Gesetzes das Ziel verfolgen sollen, die für die Ablegung der Rechtsanwältinnen- und Rechtsanwaltsprüfung und für die anschließende Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Die Ausbildung ist daher so zu gestalten, dass ein breit gestreutes Grundlagenwissen verbunden mit entsprechenden praktischen Fähigkeiten vermittelt wird.
Das hindert Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter zwar nicht daran, sich schon im Rahmen ihrer Ausbildung auf ein bestimmtes, allenfalls eng begrenztes juristisches Fachgebiet zu spezialisieren. Ausbildungsveranstaltungen können nach ihrer Zielsetzung aber keine solchen sein, die punktuelles Fachwissen in einigen spezialisierten Bereichen vermitteln, auch wenn es sich dabei um Zivil- oder Strafrecht oder öffentliches Recht handelt.
Im konkreten Fall hatte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen für den "Gmundner Medizinrechts-Kongress" verneint. Der VwGH hat diese Auffassung geteilt und die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision als unbegründet abgewiesen.
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