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ORF: Mobile App zur Nationalratswahl 2013 war rechtmäßig, jene zum Skiweltcup 2013/14 dagegen nicht
Ro 2015/03/0026 vom 6. April 2016
In dieser Entscheidung befasste sich der VwGH aufgrund einer Revision des ORF mit der Frage, ob die vom ORF in den Jahren 2013 bzw. 2014 angebotenen mobilen Apps zur Nationalratswahl und zum Alpinen Skiweltcup dem ORF-Gesetz entsprachen.
Der VwGH bejahte dies im Hinblick auf die App zur Nationalratswahl 2013: Die App stellte kein - dem ORF untersagtes - "eigens für mobile Endgeräte gestaltetes Angebot" dar, außerdem stand sie im Einklang mit dem Angebotskonzept des ORF für "news.ORF.at".
Rechtswidrig war hingegen die App zum Skiweltcup 2013/14: Das Angebotskonzept des ORF für "sport.ORF.at" sah eine vertiefende Sportberichterstattung nur als im Zusammenhang mit "sportlichen Großereignissen" zulässig an; als Beispiele wurden Weltmeisterschaften wichtiger Sportarten und Olympische Spiele genannt. Nach Auffassung des VwGH handelte es sich beim Alpinen Skiweltcup dagegen um kein solches "sportliches Großereignis". Damit waren die in der App angebotenen Inhalte - entgegen den Vorgaben des ORF-Gesetzes - nicht bloß tagesaktuell und anlassbezogen.
In Gang gesetzt worden war das vorangegangene Verfahren bei der KommAustria aufgrund einer Beschwerde von Mitbewerberinnen und Mitbewerbern des ORF. Das in der Folge angerufene Bundesverwaltungsgericht teilte die Rechtsansicht der KommAustria in einigen Punkten nicht. Der VwGH hat nun wesentliche Teile dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aufgehoben.Download: Volltext der Entscheidung