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Einkommensteuerrechtlicher Einkünftebegriff maßgeblich für Verdienstgrenze des Alleinverdienerabsetzbetrages
Ro 2014/15/0034 vom 15. September 2016
Im gegenständlichen Fall gewährte das Finanzamt einer Angestellten den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht, weil die Einkünfte ihres Ehemannes aus einem Schuldnachlass den maßgeblichen Grenzbetrag überschritten. Das Bundesfinanzgericht gab der dagegen gerichteten Beschwerde statt, weil der Schuldnachlass zwar einkommensteuerrechtliche "Einkünfte" darstelle, dem Ehemann daraus aber keine Geldmittel zufließen würden. Gegen dieses Erkenntnis erhob das Finanzamt Amtsrevision.
Der VwGH hob das angefochtene Erkenntnis auf. Dem Gesetzeswortlaut und seiner Systematik entsprechend ist für die Verdienstgrenze des Lebensgefährten beim Alleinverdienerabsetzbetrag der Einkünftebegriff des Einkommensteuerrechts maßgeblich. Es ist hingegen nicht relevant, dass der Schuldnachlass nicht zur Erhöhung des Familieneinkommens beiträgt.