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Lärmbelastung durch "Fun-Court": VwGH hob Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung auf
Ro 2014/05/0065 vom 29. Juni 2016
Anlässlich eines Verfahrens im Zusammenhang mit der baurechtlichen Bewilligung eines "Fun-Court" (eine Multisportanlage für Ballspiele wie Fußball, Handball und Basketball) setzte sich der VwGH mit Einwendungen einer Nachbarin und eines Nachbarn (nunmehr die revisionswerbenden Parteien) auseinander, die eine vom "Fun-Court" ausgehende Lärmbelästigung geltend gemacht hatten.Der VwGH führte aus, dass im konkreten Fall die Immissionsbelastung an der Grundgrenze der Nachbarliegenschaft festzustellen gewesen wäre, um beurteilen zu können, ob diese schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt wird; dabei wäre zu prüfen gewesen, ob das Ist-Maß der ortsüblich vorhandenen Immissionen erheblich überschritten wird. Es kann bei dieser Beurteilung auch darauf ankommen, ob die von den revisionswerbenden Parteien ins Treffen geführten Lärmimmissionen an Wochenenden und Feiertagen oder unter der Woche auftreten, soweit an diesen Tagen ein voneinander unterschiedliches Ausmaß vorhandener Lärmemissionen gegeben ist.
Nachdem im angefochtenen - im Instanzenzug ergangenen - Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung schon das Ist-Maß der vorhandenen Immissionen nicht dargelegt wurde, hob der VwGH diesen auf.
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