Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrung auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Weitere Informationen

Image-Film abspielen

Information
Sämtliche Entscheidungen ab 1990 sind durchgehend im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) erfasst. Ältere unveröffentlichte Entscheidungen können gegen Ersatz der Kopierkosten im Servicecenter bestellt werden.

Keine absolute Nichtigkeit eines Bescheides bei Unterfertigung durch approbationsbefugte deutsche Staatsangehörige

Ra 2016/11/0017 vom 21. April 2016

In diesem Fall stellte sich vor dem VwGH die Frage, ob ein - durch eine deutsche Staatsangehörige unterfertigter - Bescheid absolut nichtig war.
Der VwGH entschied, dass der Bescheid der Behörde zuzurechnen und damit nicht absolut nichtig war: Zwar widersprach die Erteilung der Approbationsbefugnis einer innerorganisatorischen Vorschrift (nämlich § 18 des Salzburger Landes-Vertragsbedienstetengesetzes); dies änderte jedoch nichts daran, dass die Unterfertigende in den maßgebenden Zeitpunkten eine - die Bescheidausstellung deckende - Approbationsbefugnis besaß.

Download: Volltext der Entscheidung