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Keine absolute Nichtigkeit eines Bescheides bei Unterfertigung durch approbationsbefugte deutsche Staatsangehörige
Ra 2016/11/0017 vom 21. April 2016
In diesem Fall stellte sich vor dem VwGH die Frage, ob ein - durch eine deutsche Staatsangehörige unterfertigter - Bescheid absolut nichtig war.Der VwGH entschied, dass der Bescheid der Behörde zuzurechnen und damit nicht absolut nichtig war: Zwar widersprach die Erteilung der Approbationsbefugnis einer innerorganisatorischen Vorschrift (nämlich § 18 des Salzburger Landes-Vertragsbedienstetengesetzes); dies änderte jedoch nichts daran, dass die Unterfertigende in den maßgebenden Zeitpunkten eine - die Bescheidausstellung deckende - Approbationsbefugnis besaß.
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