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Zurückziehung eines Antrages auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld

Ra 2016/08/0041 vom 6. Juli 2016

In dieser Entscheidung beschäftigte sich der VwGH mit der Frage, inwieweit ein Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld (bzw. Notstandshilfe) auch nach begonnener Auszahlung der Leistung zurückgezogen werden kann. Hintergrund des Falles war, dass ein Arbeitsloser durch die Zurückziehung des Antrags und Einbringung eines neuen Antrags eine günstigere Bemessungsgrundlage erreichen wollte.

Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe wird in der Regel mit einer bloßen Mitteilung (und nicht mit einem formellen Bescheid) zuerkannt. In einer früheren Entscheidung (Erkenntnis vom 26. Mai 2014, 2013/08/0199) hatte der VwGH ausgesprochen, dass der Antrag auch nach dem Erhalt einer solchen Mitteilung noch zurückgezogen werden kann. Anders ist es aber, wenn nicht nur die Mitteilung ausgestellt, sondern auch schon mit der tatsächlichen Auszahlung begonnen wurde: In diesem Fall ist der Antrag erledigt und kann nicht mehr zurückgezogen werden.

Download: Volltext der Entscheidung