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Vergabe von Schienenpersonenverkehrsleistungen für das Fahrplanjahr 2015/2016
Ra 2016/04/0001 vom 18. Mai 2016
Der VwGH befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob Schienenpersonenverkehrsleistungen für das Fahrplanjahr 2015/2016 - rechtswidriger Weise - ohne vorherige Bekanntmachung bzw. ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb vergeben wurden.Die (revisionswerbende) Mitbewerberin hatte vorgebracht, dass der bestehende Fahrplan wesentlich geändert worden sei, und zum Beweis ein Kursbuch für das Fahrplanjahr 2015/2016 vorgelegt.
Dazu führte der VwGH aus, dass sich das Bundesverwaltungsgericht nicht mit diesem vorgelegten Beweismittel auseinander gesetzt hat. Insoweit war die Revision der revisionswerbenden Mitbewerberin daher erfolgreich.
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