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Keine Übertragung von Verlusten im Erbweg ohne Übertragung des Betriebes
Ra 2015/15/0003 vom 15. September 2016
Die Revisionswerberin bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie machte in ihrer Steuererklärung Verluste geltend, die bei ihrem mittlerweile verstorbenen Vater aufgrund dessen verlustverursachenden Betriebes entstanden waren. Die Erben nach ihrem Vater hätten die Verluste ihrem Erbanteil entsprechend aufgeteilt.
Der VwGH bestätigte die Rechtsauffassung des Finanzamtes, dass der Revisionswerberin kein Verlustabzug zustehe. In dem Fall, in welchem der Erbe keinen Betrieb (zu Buchwerten) übertragen erhält, ist der Verlustabzug jedenfalls nicht vererbbar. Die Revisionswerberin hatte keinen Betrieb erhalten.