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Zustellung durch Ablage in einem PKW?
Ra 2015/11/0079 vom 1. März 2016
In dieser Entscheidung ging es um die Frage, ob ein Kraftfahrzeug eine zulässige Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes darstellt.Dem Revisionswerber sollte ein Bescheid über die Entziehung der Lenkberechtigung zugestellt werden. Nachdem ihm bei einer Verkehrskontrolle der Führerschein abgenommen und er darauf hingewiesen worden war, dass ihm gegenüber ein Entziehungsbescheid vorliege, hatte er mit seinem PKW den Ort der Amtshandlung verlassen. Da auch der Versuch einer Zustellung im Wirtschaftsgebäude seines landwirtschaftlichen Betriebes erfolglos geblieben war, hatte ein Polizeibeamter den Bescheid am Fahrersitz des - vor dem Wirtschaftsgebäude abgestellten - unverschlossenen PKW abgelegt.
Der VwGH hielt fest, dass die Ablage im PKW keine Zustellung "anlässlich einer Amtshandlung" darstellte, da der Revisionswerber zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) tatsächlich anwesend war. Der PKW war auch nicht als "Betriebsstätte" des Revisionswerbers oder sonstige Form einer Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes anzusehen. Damit erfolgte im konkreten Fall keine rechtsgültige Zustellung des Bescheides an den Revisionswerber.
Download: Volltext der Entscheidung