Navigation
Information
Sämtliche Entscheidungen ab 1990 sind durchgehend im Rechtsinformationssystem
des Bundes (RIS) erfasst. Ältere unveröffentlichte Entscheidungen können
gegen Ersatz der Kopierkosten im Servicecenter bestellt werden.

Inhalt
Verjährung eines Kostenersatzanspruches für Sozialhilfeleistungen
Ra 2015/10/0064 vom 16. März 2016
In dieser Entscheidung befasste sich der VwGH mit der Frage der Verjährung eines Kostenersatzanspruches nach dem Niederösterreichischen Sozialhilfegesetz (NÖ SHG) für Sozialhilfeleistungen des Landes.Der VwGH führte aus, dass das Kostenersatzverfahren nach dem NÖ SHG amtswegig eingeleitet wird. In diesem Fall wird die Verjährungsfrist unterbrochen, wenn der Ersatzanspruch gegenüber Ersatzpflichtigen durch ein (amtswegiges) Vorgehen geltend gemacht wird, das nach außen hin in Erscheinung tritt.
Im zugrunde liegenden Fall war der Mutter des ersatzpflichtigen Mitbeteiligten mehrmals für jeweils ein Jahr "Hilfe bei stationärer Pflege" zugesprochen worden. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich vertrat die Auffassung, dass der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung zugesprochene Kostenersatz für die mehr als drei Jahre vor der Bescheiderlassung liegenden Jahre wegen Verstreichens der gesetzlichen Verjährungsfrist bereits verjährt gewesen sei. Der VwGH ging dagegen davon aus, dass die Verjährungsfrist bereits durch die Einräumung von Parteiengehör unterbrochen wurde. Er hob daher mit dieser Entscheidung das Erkenntnis des Landesverwaltungsgericht auf.
Download: Volltext der Entscheidung